FAQ
Batteriepass, häufig gefragt
Die Fragen, die Hersteller und Importeure zum EU-Batteriepass am häufigsten stellen.
Ab wann ist der EU-Batteriepass Pflicht?
Ab dem 18. Februar 2027 muss jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, einen Batteriepass führen — gemäß Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-Batterieverordnung). Die Pflicht gilt für Batterien, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden — auch für früher hergestellte Einheiten.
Brauche ich einen Batteriepass je Modell oder je physischer Batterie?
Je physischer Batterie. Artikel 77 Absatz 1 verlangt für jede einzelne Batterie einen eigenen Pass mit eindeutiger Kennung. Ein einzelner Pass für ein Modell oder ein Produktionslos ist nicht konform. Unser Generator stellt einen Pass je Batterieeinheit aus, verknüpft mit Modell und Lebenszyklus.
Wer ist verantwortlich — der Hersteller oder der Importeur?
Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Wenn Sie Batterien in die EU importieren, liegt die Pflicht bei Ihnen, auch wenn die Zellen anderswo gefertigt wurden. Hersteller, die direkt in die EU verkaufen, tragen dieselbe Verantwortung.
Welche Daten müssen im Pass enthalten sein?
Batterieidentität und Modell, Chemie und technische Daten, CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Informationen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette sowie Lebenszyklus- und Zustandsdaten — gegliedert nach den Zugriffsebenen aus Anhang XIII (öffentlich, berechtigtes Interesse, Behörden und Kommission). Jedes Feld wird nur dem Publikum offengelegt, das die Verordnung zulässt.
Wie lange dauert es, einen Pass zu erstellen?
Die meisten Nutzer gelangen in unter 15 Minuten von der Anmeldung zu einem veröffentlichten Pass mit druckfähigem QR-Code. Es gibt kein Integrationsprojekt — Sie geben Ihre Batteriedaten ein, und die konforme öffentliche Seite samt QR-Code wird für Sie erzeugt.
Was passiert, wenn eine passpflichtige Batterie keinen Pass hat?
Eine erfasste Batterie muss einen aktiven, ordnungsgemäß registrierten Pass haben, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Verstöße können Marktzugangsbeschränkungen, Eingriffe von Zoll oder Marktüberwachung, angeordnete Korrekturmaßnahmen, Rücknahme oder Rückruf sowie Sanktionen der Mitgliedstaaten nach sich ziehen — die jeder Mitgliedstaat festlegt und die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Die wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Folgen treten meist zuerst ein.
Brauche ich dafür eine ERP-Integration?
Nein. Sie können mit Tabellen- oder CSV-Uploads beginnen. ERP-Anbindungen und APIs stehen für Unternehmen bereit, die die Passerstellung, Lebenszyklus-Aktualisierungen oder Registervorgänge in großem Umfang automatisieren möchten; der Weg zur Konformität erfordert jedoch kein Integrationsprojekt.
Kann ein Batteriepass nach der Veröffentlichung aktualisiert werden?
Ja — und er muss es. Die Passinformationen müssen über den gesamten relevanten Lebenszyklus korrekt und aktuell bleiben. Das EU-DPP-Register unterstützt Versionierung und erfasst für jede Aktualisierung einen Zeitstempel der Kommission. Wir unterstützen Aktualisierungen und Versionshistorie, sodass Änderungen möglich sind, ohne den bereits auf dem Produkt gedruckten QR-Code unnötig zu ersetzen. Die Richtigkeit jeder Aktualisierung zu prüfen bleibt Ihre Verantwortung.
Welche Informationen sind öffentlich sichtbar?
Nicht alle Passinformationen sind öffentlich. Öffentliche Daten können die Batterieidentifikation, Herstellerangaben, ausgewählte technische Informationen sowie Informationen zur sicheren Nutzung, Reparatur und zum Recycling umfassen. Weitere Daten sind autorisierten Stellen vorbehalten, etwa der Kommission, Zoll- und Marktüberwachungsbehörden, notifizierten Stellen, Reparatur- und Wiederaufarbeitungsbetrieben, Second-Life-Akteuren und Recyclern. Die genaue Aufteilung richtet sich nach der Batterieverordnung und den detaillierten Zugriffsregeln, die noch finalisiert werden — wir setzen öffentliche und beschränkte Ebenen serverseitig durch, statt alles zu veröffentlichen.
Wie lange bleibt mein Pass zugänglich?
Ein Batteriepass muss für den Zeitraum verfügbar bleiben, den die geltenden Rechtsvorschriften verlangen, und über den relevanten Lebenszyklus der Batterie hinweg. Nach den Regeln des EU-DPP-Registers werden Registrierungsdaten automatisch 10 Jahre nach der Registrierung gelöscht, sofern sektorspezifisches Recht keinen anderen Zeitraum festlegt. Unsere eigene Hosting-Zusage ist vertraglich: Solange Ihr Abonnement läuft, bleiben Ihre Pässe über die Produktlebensdauer erreichbar, und Sie können bei einem Wechsel alles exportieren oder zu einem unabhängigen Anbieter mitnehmen.
Ist das EU-DPP-Register live, und können meine Batteriepässe heute registriert werden?
Das zentrale DPP-Register ist am 20. Juli 2026 live gegangen, und Ihre Organisation kann sich bereits jetzt registrieren und verifizieren lassen — mit einem qualifizierten eIDAS-Siegel oder einer qualifizierten Signatur. Die Registrierung der Batteriepässe selbst öffnet, sobald die Europäische Kommission den semantischen Katalog für die Produktgruppe Batterien veröffentlicht. Wir bereiten Ihre Daten in registerfähigen Strukturen mit Kennungen auf Artikelebene auf, sodass die Registrierung ein Schritt bleibt und kein Projekt wird.
Was kostet ein Batteriepass?
Die Tarife sind veröffentlicht: Starter kostet 149 € im Monat, Growth 449 € im Monat, mit einer Mengenstaffel je Pass, die in jedem Tarif identisch ist. Die Nutzerzahl ist unbegrenzt, Ihr erster Pass ist kostenlos, und es gibt weder eine Einrichtungsgebühr noch eine Mindestlaufzeit. Die vollständige Aufschlüsselung finden Sie auf der Preisseite.