Die Verordnung (EU) 2023/1542 — die EU-Batterieverordnung — hat die Batterierichtlinie von 2006 abgelöst und regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien auf dem EU-Markt, von der Rohstoffbeschaffung bis zum Recycling. Ihre operativ anspruchsvollste Anforderung an Hersteller und Importeure ist der digitale Batteriepass.
Für wen sie gilt
Die Passpflicht trifft den Wirtschaftsakteur, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Wenn Sie Batterien in die EU importieren, liegt die Pflicht bei Ihnen — auch wenn die Zellen außerhalb der EU gefertigt wurden. Drei Batteriekategorien fallen unter die Passpflicht:
- LMT-Batterien (leichte Verkehrsmittel) — E-Bikes, E-Scooter und Ähnliches.
- Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh.
- Elektrofahrzeugbatterien (EV).
Die Frist zum 18. Februar 2027
Ein Pass je Batterie
Artikel 77 Absatz 1 verlangt, dass jede einzelne Batterie ihren eigenen Pass mit eindeutiger Kennung hat. Ein Pass, der ein Modell oder ein Produktionslos abdeckt, ist nicht konform. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler früher Werkzeuge — und der Grund, warum ein auf einer Tabelle aufgebauter Pass später neu gebaut werden muss.
Was der Pass enthalten muss
| Datenbereich | Beispiele |
|---|---|
| Identität | Hersteller, Modell, eindeutige Kennung, Ort und Datum der Herstellung |
| Technik | Chemie, Kapazität, Spannung, Gewicht, erwartete Lebensdauer |
| Nachhaltigkeit | CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, gefährliche Stoffe |
| Sorgfaltspflicht | Bericht zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette |
| Lebenszyklus | Gesundheitszustand, Status, Recycling- und Umnutzungsdaten |
Zugriffsebenen
Anhang XIII legt fest, wer welche Felder sehen darf: Ein Teil der Daten ist öffentlich, ein Teil ist Personen mit berechtigtem Interesse vorbehalten (Reparatur- und Recyclingbetrieben), ein Teil den Marktüberwachungsbehörden und ein Teil der Europäischen Kommission. Ein konformer Pass setzt diese Ebenen feldweise durch — er veröffentlicht nicht einfach alles.
Frequently asked
Ist die Verordnung (EU) 2023/1542 dasselbe wie das Batteriepass-Gesetz?
Ja. Die Passpflicht ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2023/1542, vor allem aus Artikel 77 und Anhang XIII. Sie wird am 18. Februar 2027 verbindlich.
Gilt die Verordnung auch für bereits gefertigte Batterien?
Die Passpflicht gilt für Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden — einschließlich früher gefertigter, aber danach verkaufter Einheiten.
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