EU-Batterieverordnung

EU-Batterieverordnung (2023/1542): der Batteriepass erklärt

Die Verordnung (EU) 2023/1542 ist die EU-Batterieverordnung. Ab dem 18. Februar 2027 verlangt sie einen digitalen Batteriepass für jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede EV-Batterie, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.

Last updated 1 June 2026

Die Verordnung (EU) 2023/1542 — die EU-Batterieverordnung — hat die Batterierichtlinie von 2006 abgelöst und regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien auf dem EU-Markt, von der Rohstoffbeschaffung bis zum Recycling. Ihre operativ anspruchsvollste Anforderung an Hersteller und Importeure ist der digitale Batteriepass.

Für wen sie gilt

Die Passpflicht trifft den Wirtschaftsakteur, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Wenn Sie Batterien in die EU importieren, liegt die Pflicht bei Ihnen — auch wenn die Zellen außerhalb der EU gefertigt wurden. Drei Batteriekategorien fallen unter die Passpflicht:

  • LMT-Batterien (leichte Verkehrsmittel) — E-Bikes, E-Scooter und Ähnliches.
  • Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh.
  • Elektrofahrzeugbatterien (EV).

Die Frist zum 18. Februar 2027

Ab dem 18. Februar 2027 muss jede erfasste Batterie, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, einen über QR-Code zugänglichen Batteriepass führen. Das schließt Einheiten ein, die vor diesem Datum gefertigt, aber danach verkauft werden.

Ein Pass je Batterie

Artikel 77 Absatz 1 verlangt, dass jede einzelne Batterie ihren eigenen Pass mit eindeutiger Kennung hat. Ein Pass, der ein Modell oder ein Produktionslos abdeckt, ist nicht konform. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler früher Werkzeuge — und der Grund, warum ein auf einer Tabelle aufgebauter Pass später neu gebaut werden muss.

Was der Pass enthalten muss

DatenbereichBeispiele
IdentitätHersteller, Modell, eindeutige Kennung, Ort und Datum der Herstellung
TechnikChemie, Kapazität, Spannung, Gewicht, erwartete Lebensdauer
NachhaltigkeitCO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, gefährliche Stoffe
SorgfaltspflichtBericht zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
LebenszyklusGesundheitszustand, Status, Recycling- und Umnutzungsdaten

Zugriffsebenen

Anhang XIII legt fest, wer welche Felder sehen darf: Ein Teil der Daten ist öffentlich, ein Teil ist Personen mit berechtigtem Interesse vorbehalten (Reparatur- und Recyclingbetrieben), ein Teil den Marktüberwachungsbehörden und ein Teil der Europäischen Kommission. Ein konformer Pass setzt diese Ebenen feldweise durch — er veröffentlicht nicht einfach alles.

Frequently asked

Ist die Verordnung (EU) 2023/1542 dasselbe wie das Batteriepass-Gesetz?

Ja. Die Passpflicht ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2023/1542, vor allem aus Artikel 77 und Anhang XIII. Sie wird am 18. Februar 2027 verbindlich.

Gilt die Verordnung auch für bereits gefertigte Batterien?

Die Passpflicht gilt für Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden — einschließlich früher gefertigter, aber danach verkaufter Einheiten.

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