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Pass je Batterie vs. je Modell: warum Artikel 77 Absatz 1 einen Pass je Batterie verlangt

Artikel 77 Absatz 1 verlangt einen Batteriepass je einzelner in Verkehr gebrachter Batterie — ein gemeinsamer Pass für ein ganzes Modell oder eine Charge genügt nicht.

Last updated 1 June 2026

Ein verbreiteter und teurer Fehler ist, einen Pass je Batteriemodell oder je Produktionscharge zu erstellen und ihn für jede physische Einheit wiederzuverwenden. Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt einen Batteriepass für jede einzelne Batterie, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Der Pass ist über eine eindeutige Kennung an eine konkrete physische Batterie gebunden, nicht an ein abstraktes Produktmodell.

Pässe je Modell oder je Charge sind nach Artikel 77 Absatz 1 nicht konform. Die Verordnung verlangt einen Pass je einzelner Batterie, jeweils mit eigener eindeutiger Kennung und eigenem Lebenszyklusdatensatz.

Warum ein Pass je Batterie unvermeidlich ist

Ein großer Teil der Daten, die der Pass tragen muss, ist einheitsspezifisch und ändert sich über das Leben einer einzelnen Batterie: ihr Gesundheitszustand, ihr aktueller Eigentümer oder Status, Umnutzungs- oder Recyclingereignisse. Ein gemeinsamer Datensatz auf Modellebene kann diese Fakten auf Artikelebene nicht abbilden — deshalb legt die Verordnung die Granularität auf die einzelne Batterie fest.

DatenebeneFür das Modell gleich?Gehört zu
Chemie, Nennkapazität, HerstellerJaModellstatische Daten
Eindeutige Kennung, Datum des InverkehrbringensNeinArtikelstatische Daten
Gesundheitszustand, Status, LebenszyklusereignisseNeinArtikeldynamische Daten

Ein korrektes Design lässt Daten auf Modellebene einmal erfassen und vererben, stellt aber dennoch für jede physische Batterie einen eigenen Pass aus — mit eigener Kennung nach ISO/IEC 15459 und eigener URL. Eine Umnutzung verzweigt einen neuen, verknüpften Pass; das Recycling beendet den Pass. Nichts davon lässt sich mit einem einzigen gemeinsamen Datensatz ausdrücken.

  • Eine eindeutige Kennung je physischer Batterie (ISO/IEC 15459).
  • Eine unveränderliche Pass-URL je Batterie, über den Aufbewahrungszeitraum erreichbar gehalten.
  • Artikeldynamische Daten, über das Leben genau dieser Batterie aktualisiert.
  • Modellstatische Daten einmal erfasst und wiederverwendet, nicht in einen einzigen Pass zusammengeschoben.

Frequently asked

Kann ich einen Batteriepass für ein ganzes Modell oder eine Charge verwenden?

Nein. Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt einen Batteriepass für jede einzelne Batterie. Ein über ein Modell oder eine Charge geteilter Pass ist nicht konform.

Bedeutet die Erfassung je Modell, dass ich Daten je Batterie einzeln eingeben muss?

Nein. Modellstatische Daten wie Chemie und Nennkapazität lassen sich einmal erfassen und von jeder Einheit erben. Jede physische Batterie erhält dennoch ihren eigenen Pass, ihre eigene eindeutige Kennung und ihren eigenen Lebenszyklusdatensatz auf Artikelebene.

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