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Batteriepass vs. digitaler Produktpass (DPP): Wo liegt der Unterschied?

Der Batteriepass ist eine konkrete, rechtsverbindliche Ausprägung des digitalen Produktpasses — ab dem 18. Februar 2027 für erfasste Batterien verpflichtend.

Last updated 1 June 2026

Ein digitaler Produktpass (DPP) ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code zugänglich ist und verschiedenen Zielgruppen gestuften Zugriff auf Informationen über den Produktlebenszyklus gibt. Der Batteriepass ist die erste Produktkategorie, für die dieses Konzept zur harten Rechtspflicht wird — weshalb beide Begriffe oft synonym verwendet werden, obwohl sie nicht dasselbe sind.

Zwei verschiedene Rechtsgrundlagen

Der allgemeine DPP-Rahmen stammt aus der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, die die horizontalen Regeln setzt und über delegierte Rechtsakte nach und nach für einzelne Produktgruppen aktiviert wird. Der Batteriepass stammt dagegen aus einem eigenen, produktspezifischen Gesetz — der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 —, das Inhalt, Zugriffsebenen und Frist bereits festlegt.

AspektBatteriepassAllgemeiner DPP (ESPR)
RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2023/1542Verordnung (EU) 2024/1781 + delegierte Rechtsakte
StatusVerpflichtend ab 18. Februar 2027Gestaffelt je Produktgruppe
Heutiger AnwendungsbereichLMT-, Industrie- (über 2 kWh) und EV-BatterienTextilien, Elektronik und weitere folgen
GranularitätEin Pass je einzelner Batterie (Art. 77 Abs. 1)Je delegiertem Rechtsakt festgelegt
ZugriffsebenenAnhang XIII (öffentlich / berechtigtes Interesse / Behörden / Kommission)Gestufter Zugriff, Umfang je Rechtsakt
Ist Ihr Produkt eine erfasste Batterie, gilt für Sie die Batterieverordnung — nicht ein künftiger delegierter Rechtsakt der ESPR. Die Frist zum 18. Februar 2027 gilt unabhängig davon, wie der breitere DPP-Rollout voranschreitet.

Warum die Unterscheidung zählt

  • Ihre Pflichten und Inhaltsanforderungen stehen für Batterien bereits fest — Sie müssen nicht auf einen delegierten Rechtsakt der ESPR warten.
  • Ein für den Batteriepass gebautes Werkzeug lässt sich auf die breitere DPP-Struktur abbilden, doch der rechtliche Feldsatz stammt aus Anhang XIII der Batterieverordnung.
  • Den Batteriepass als generischen DPP zu behandeln, birgt das Risiko, batteriespezifische Felder wie CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Sorgfaltspflicht zu übersehen.

Frequently asked

Ist ein Batteriepass dasselbe wie ein digitaler Produktpass?

Ein Batteriepass ist eine spezifische Form des digitalen Produktpasses. Der allgemeine DPP ist ein Rahmen nach der ESPR; der Batteriepass ist dessen erste konkrete, gesetzlich vorgeschriebene Ausprägung, geregelt in der Batterieverordnung (EU) 2023/1542.

Brauche ich einen ESPR-DPP, wenn ich bereits einen Batteriepass habe?

Für erfasste Batterien regelt die Batterieverordnung Ihre Pflichten unmittelbar. Sie benötigen keinen gesonderten delegierten Rechtsakt der ESPR, um bis zum 18. Februar 2027 zur Veröffentlichung eines Batteriepasses verpflichtet zu sein.

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