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Wirtschaftsakteur

Last updated 1 June 2026

Nach der Verordnung (EU) 2023/1542 ist ein Wirtschaftsakteur der Hersteller, Bevollmächtigte, Importeur, Händler oder Fulfilment-Dienstleister sowie jede andere natürliche oder juristische Person, die Pflichten im Zusammenhang mit Herstellung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung, Wiederaufarbeitung oder Bereitstellung von Batterien unterliegt. Wirtschaftsakteure tragen die Pflichten der Verordnung, einschließlich der Konformitätserklärung und der Erstellung und Pflege des Batteriepasses. Welche Pflichten gelten, hängt von der konkreten Rolle ab.

  • Hersteller — entwirft die Batterie oder lässt sie fertigen und vermarktet sie unter eigenem Namen oder eigener Marke.
  • Bevollmächtigter — in der EU niedergelassen, schriftlich beauftragt, im Namen des Herstellers zu handeln.
  • Importeur — in der EU niedergelassen, bringt eine Batterie aus einem Drittland auf den EU-Markt.
  • Händler — stellt eine Batterie auf dem Markt bereit, ohne Hersteller oder Importeur zu sein.
  • Fulfilment-Dienstleister — übernimmt Lagerung, Verpackung, Adressierung oder Versand, ohne Eigentümer der Ware zu sein.

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