Eine Altbatterie ist nach der Verordnung (EU) 2023/1542 eine Batterie, die Abfall im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie ist — also entsorgt wird oder entsorgt werden soll oder muss. Der Zeitpunkt, zu dem eine Batterie zu Abfall wird, löst die Sammel-, Behandlungs-, Recycling- und Herstellerverantwortungspflichten der Verordnung aus.
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