Der Pass ist die digitale Hälfte der Informationsanforderungen der Verordnung. Die physische Hälfte ist die Kennzeichnung: eine Reihe von Angaben, die ab den in der Verordnung genannten Terminen auf der Batterie, ihrer Verpackung oder den Begleitunterlagen erscheinen müssen.
Was gekennzeichnet werden muss
| Kennzeichnung | Was sie vermittelt |
|---|---|
| Kapazitäts- und Allgemeinetikett | Hersteller, Kapazität, Chemie, Charge/Serie |
| Symbol für getrennte Sammlung | Durchgestrichene Mülltonne — nicht in den Restmüll |
| Chemie-/Schwermetallsymbole | Cd, Pb, wo einschlägig, zuzüglich der Chemie |
| CE-Kennzeichnung | Konformität mit den geltenden EU-Anforderungen |
| QR-Datenträger | Verweis auf den digitalen Batteriepass |
Wie Etikett und Pass zusammenhängen
Der QR-Code ist die Brücke: Er gehört zur physischen Kennzeichnung, löst aber auf den digitalen Pass auf. Beide sind nicht austauschbar — das Etikett trägt die dauerhaft auf einen Blick lesbaren Angaben, der QR-Code alles Übrige.
Die CE-Kennzeichnung bezeugt die Konformität mit den geltenden Anforderungen und wird vor dem Inverkehrbringen angebracht. Sie ist vom Pass zu unterscheiden, gehört aber zum selben Konformitätspaket.
Frequently asked
Ersetzt der QR-Code das gedruckte Etikett?
Nein. Aufgedruckte Angaben zu Kapazität und Chemie sowie die Sammelsymbole bleiben auf der Batterie; der QR-Datenträger verweist auf den digitalen Pass, der den umfassenderen Datensatz enthält.