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Die CO2-Fußabdruckerklärung für Batterien erklärt

Die CO2-Fußabdruckerklärung weist die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen einer Batterie je kWh gelieferter Energie aus.

Last updated 1 June 2026

Die EU-Batterieverordnung verlangt eine CO2-Fußabdruckerklärung für EV-, LMT- und wiederaufladbare Industriebatterien. Sie weist den Lebenszyklus-CO2-Fußabdruck der Batterie aus und ordnet Batterien im Zeitverlauf anhand eines Schwellenwerts Leistungsklassen zu.

  • Über den Lebenszyklus gemessen, je funktionaler Einheit (über die Nutzungsdauer gelieferte kWh).
  • Nach der harmonisierten Methodik der Kommission berechnet.
  • Im Pass deklariert und für die CO2-Fußabdruck-Leistungsklassen verwendet.

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