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Pflichten des Importeurs beim Batteriepass

Ein Importeur, der Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist der verantwortliche Wirtschaftsakteur für den Batteriepass.

Last updated 1 June 2026

Ein verbreitetes Missverständnis ist, der Pass sei das Problem des Zellherstellers. Bei in die EU eingeführten Batterien trifft die Pflicht den Importeur, der sie in Verkehr bringt. Liefert Ihr Lieferant im Ausland keine konformen Passdaten, tragen Sie die Pflicht dennoch.

  • Stellen Sie sicher, dass jede eingeführte Batterie einen konformen Pass mit eindeutiger Kennung hat.
  • Beschaffen Sie die zugrunde liegenden Daten (CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Sorgfaltspflicht) bei Ihrem Lieferanten — nötigenfalls vertraglich.
  • Bringen Sie QR-Code bzw. Datenträger an und halten Sie den Pass über den Aufbewahrungszeitraum erreichbar.

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