Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verpflichtet große Unternehmen, standardisiert über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten. Es handelt sich um eine Berichtspflicht auf Unternehmensebene, die vom Batteriepass auf Produktebene zu unterscheiden ist.
Überschneidungen gibt es bei den zugrunde liegenden Daten: CO2-Fußabdruckwerte und Informationen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette speisen sowohl Ihre CSRD-Angaben als auch Ihre Batteriepässe. Diese Daten einmal strukturiert zu erheben, bedient beide Pflichten.