Das Ende der Lebensdauer bezeichnet den Punkt, an dem eine Batterie zu Abfall wird und unter die Sammel-, Behandlungs- und Recyclingpflichten der Verordnung (EU) 2023/1542 fällt. Die Verordnung legt Sammelquoten, Recyclingeffizienzen und Materialrückgewinnungsraten für Stoffe wie Kobalt, Kupfer, Blei, Lithium und Nickel fest. Das Lebensende ist von Umnutzung und zweitem Leben zu unterscheiden, die die Nutzung verlängern; ist es erreicht, weist der Pass aus, dass der Lebenszyklus beendet ist.
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Ende der Lebensdauer
Last updated 1 June 2026