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Umnutzung

Last updated 1 June 2026

Umnutzung nach der Verordnung (EU) 2023/1542 ist jeder Vorgang, durch den eine Batterie oder Teile davon für einen anderen Zweck oder eine andere Anwendung genutzt werden als ursprünglich vorgesehen. Ein Wirtschaftsakteur, der eine Batterie umnutzt, übernimmt herstellerähnliche Pflichten für die neue Anwendung, einschließlich der Sicherstellung eines neuen, mit dem ursprünglichen verknüpften Passes.

Eine umgenutzte Batterie gilt für ihre neue Verwendung als neu in Verkehr gebracht und benötigt daher einen eigenen Pass, der mit dem Datensatz der ursprünglichen Batterie verknüpft ist.

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