Nach der Verordnung (EU) 2023/1542 ist eine Industriebatterie eine für industrielle Zwecke ausgelegte Batterie — und ergänzend jede Batterie, die weder Geräte-, LMT-, EV- noch Starter-, Licht- und Zündbatterie (SLI) ist, mit Ausnahme sehr kleiner Gerätekategorien. Die Passpflicht nach Artikel 77 gilt ab dem 18. Februar 2027 für Industriebatterien mit mehr als 2 kWh. Industriebatterien unterliegen zudem Anforderungen an CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Leistung, die je Kategorie gestaffelt greifen.
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Industriebatterie
Last updated 1 June 2026