Eine LMT-Batterie ist nach der Verordnung (EU) 2023/1542 eine Batterie in Fahrzeugen, die allein durch einen Elektromotor oder durch eine Kombination aus Motor und menschlicher Kraft angetrieben werden können und deren Höchstgewicht unter dem in der Verordnung festgelegten Schwellenwert liegt — typischerweise E-Bikes, E-Scooter und ähnliche leichte Verkehrsmittel. LMT-Batterien sind in Artikel 77 Absatz 1 ausdrücklich genannt und müssen ab dem 18. Februar 2027 unabhängig von der Kapazität einen Batteriepass führen.
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LMT-Batterie (leichte Verkehrsmittel)
Last updated 1 June 2026