Glossary

Inverkehrbringen

Last updated 1 June 2026

Inverkehrbringen bedeutet die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Unionsmarkt, während Bereitstellung jede Abgabe zum Vertrieb oder zur Verwendung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit meint, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Die Unterscheidung ist wesentlich, weil die meisten Pflichten der Verordnung (EU) 2023/1542 — Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und ab dem 18. Februar 2027 der Batteriepass — in dem Moment greifen, in dem eine Batterie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Related terms

Need a compliant battery passport?

Self-serve, published pricing. Ready for 18 February 2027.