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Batteriepass

Last updated 1 June 2026

Ein Batteriepass ist ein elektronischer Datensatz, der eindeutig einer einzelnen physischen Batterie zugeordnet ist und nach Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 ab dem 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien verlangt wird. Er enthält die in Anhang XIII genannten Informationen, wird über einen QR-Code und eine eindeutige Kennung erreicht und gibt Daten in Zugriffsebenen von öffentlich bis behördenexklusiv frei. Der Batteriepass ist die sektorspezifische Ausprägung des digitalen EU-Produktpasses.

Was der Batteriepass leisten muss

  • Jeder einzelnen Batterie entsprechen, nicht einem Modell oder Los (Artikel 77 Absatz 1).
  • Über einen auf der Batterie aufgedruckten oder eingravierten QR-Code zugänglich sein, der zum Datenträger führt.
  • Eine eindeutige Kennung nach ISO/IEC 15459 tragen.
  • Informationen in den in Anhang XIII definierten Zugriffsebenen offenlegen (öffentlich, berechtigtes Interesse, Behörden, Kommission).
  • Über die Lebensdauer der Batterie hinaus für den von der Verordnung geforderten Zeitraum verfügbar bleiben, auch wenn der Akteur seine Tätigkeit einstellt.
Gilt ab dem 18. Februar 2027 für LMT-, Industrie- (über 2 kWh) und EV-Batterien, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

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