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Anhang XIII

Last updated 1 June 2026

Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 listet die Informationen auf, die im Batteriepass und über den QR-Code verfügbar sein müssen. Er unterscheidet außerdem, welche Informationen der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und welche Personen mit berechtigtem Interesse, der Kommission und notifizierten Stellen vorbehalten bleiben. Der Anhang ist die maßgebliche Inhaltscheckliste für einen konformen Batteriepass.

Anhang XIII gliedert die Passinformationen in Zugriffsebenen. Ein Teil der Daten ist öffentlich (etwa allgemeine Batteriemerkmale und der CO2-Fußabdruck), während detailliertere Daten Personen mit berechtigtem Interesse, Marktüberwachungsbehörden, der Kommission und notifizierten Stellen vorbehalten sind.

Die genaue Liste der Datenattribute und ihrer Zugriffsebenen ergibt sich aus Anhang XIII zusammen mit den nach der Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakten; Hersteller sollten ihr Datenmodell unmittelbar darauf abbilden.

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