Die EU-Batterieverordnung verlangt eine CO2-Fußabdruckerklärung für EV-, LMT- und wiederaufladbare Industriebatterien. Sie weist den Lebenszyklus-CO2-Fußabdruck der Batterie aus und ordnet Batterien im Zeitverlauf anhand eines Schwellenwerts Leistungsklassen zu.
- Über den Lebenszyklus gemessen, je funktionaler Einheit (über die Nutzungsdauer gelieferte kWh).
- Nach der harmonisierten Methodik der Kommission berechnet.
- Im Pass deklariert und für die CO2-Fußabdruck-Leistungsklassen verwendet.