Die Verordnung führt Regeln zum Rezyklatanteil für die zentralen Aktivmaterialien in Batterien ein: Kobalt, Blei, Lithium und Nickel. Zunächst gilt die verpflichtende Deklaration des Rezyklatanteils; später greifen Mindestwerte, die im Zeitverlauf steigen.
Die Rezyklatanteile, die Sie für die Konformität deklarieren, sind dieselben Werte, die der Pass öffentlich ausweist — erheben Sie sie einmal.