Der Rezyklatanteil nach der Verordnung (EU) 2023/1542 ist der Anteil an Kobalt, Lithium, Nickel und Blei in den Aktivmaterialien einer Batterie, der aus Abfällen zurückgewonnen wurde. Die Verordnung verlangt, dass Industriebatterien über 2 kWh, EV-Batterien und SLI-Batterien mit diesen Materialien von einer Dokumentation des Rezyklatanteils begleitet werden, wobei Mindestzielwerte zu den in der Verordnung und ihren delegierten Rechtsakten festgelegten Terminen greifen. Angaben zum Rezyklatanteil gehören zu den über den Batteriepass zugänglichen Daten.
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