Die CO2-Fußabdruckerklärung ist ein nach der Verordnung (EU) 2023/1542 für Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien verlangtes Dokument, das den über den Lebenszyklus berechneten und nach Lebenszyklusphasen aufgeschlüsselten CO2-Fußabdruck der Batterie ausweist. Die Pflicht greift je Batteriekategorie zu den in der Verordnung und ihren delegierten Rechtsakten festgelegten Terminen, und die Erklärung muss der harmonisierten Berechnungsmethodik der Kommission folgen. Eine Zusammenfassung ist Teil der öffentlichen Passinformationen.
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