Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe — Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz — auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mittels Sorgfaltspflichten nachzuweisen, dass diese entwaldungsfrei sind.
Für Batterien gilt sie nicht. Wir führen sie auf, weil sie zur selben Welle des EU-Rückverfolgbarkeitsrechts gehört wie der Batteriepass und die ESPR: strukturierte, überprüfbare Daten auf Produkt- oder Rohstoffebene, die entlang der Lieferkette geteilt werden.