Die Verpackungsverordnung (PPWR) legt EU-weite Regeln zu Recyclingfähigkeit von Verpackungen, verpflichtendem Rezyklatanteil und harmonisierter Kennzeichnung fest. Sie zielt auf die Verpackung, nicht auf das Produkt darin.
Für Batteriehersteller ist sie thematisch relevant: Wie der Batteriepass macht die PPWR Angaben zu Rezyklatanteil und Lebensende zu einem regulierten, deklarierten Datenpunkt statt zu einer Marketingaussage.