Zwei EU-Rahmenwerke prägen digitale Produktpässe, und sie wirken auf unterschiedlichen Ebenen. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, ist horizontal: Sie setzt die allgemeinen Regeln und wird für jede Produktgruppe nach und nach über delegierte Rechtsakte aktiviert. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist vertikal und produktspezifisch: Sie legt Passinhalt, Zugriffsebenen und eine feste Frist bereits fest, ohne auf weitere Rechtsakte zu warten.
| Dimension | Batterieverordnung (EU) 2023/1542 | ESPR (EU) 2024/1781 |
|---|---|---|
| Art des Rahmens | Produktspezifisch (vertikal) | Horizontal, je Produktgruppe |
| Passinhalt | In Anhang XIII festgelegt | Je delegiertem Rechtsakt definiert |
| Aktivierung | Bereits in Kraft, Frist gesetzt | Gestaffelt je Produktgruppe |
| Frist | 18. Februar 2027 | Variiert je delegiertem Rechtsakt |
| Granularität | Ein Pass je Batterie (Art. 77 Abs. 1) | Je Rechtsakt festgelegt |
| Gilt für Batterien? | Ja, unmittelbar | Nicht dort, wo die Batterieverordnung greift |
Wie sie zusammenhängen
Die ESPR schafft die breitere DPP-Architektur, der andere Produktgruppen später folgen werden, während die Batterieverordnung deren erste konkrete, verbindliche Ausprägung ist. Die Strukturen sind kompatibel — beide setzen auf Datenträger, gestuften Zugriff und einen strukturierten Datensatz —, doch der rechtliche Inhalt für Batterien stammt aus Anhang XIII der Batterieverordnung, nicht aus der ESPR.
- Batterien: Pflichten und Inhalte stehen bereits fest — handeln Sie jetzt.
- Andere Kategorien: Achten Sie auf delegierte Rechtsakte der ESPR, die deren Pässe definieren.
- Ein nach der Batterieverordnung gebauter Pass lässt sich auf die breitere ESPR-DPP-Struktur abbilden.
Frequently asked
Ersetzt die ESPR die Batterieverordnung für Batterien?
Nein. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 regelt den Batteriepass unmittelbar. Die ESPR ist ein horizontaler Rahmen für andere Produktgruppen; für erfasste Batterien folgen Sie der Batterieverordnung und ihrem Anhang XIII.
Muss ich bei Batterien auf einen delegierten Rechtsakt der ESPR warten?
Nein. Die Passpflicht ist bereits durch die Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegt, mit Frist zum 18. Februar 2027. Der ESPR-Rollout ändert daran nichts.