Die Sorgfaltspflicht für Batterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, tatsächliche und potenzielle soziale und ökologische Risiken bei Gewinnung, Verarbeitung und Handel der eingesetzten Rohstoffe zu ermitteln, zu verhindern und zu adressieren — insbesondere Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel. Die Akteure müssen eine an anerkannten internationalen Instrumenten ausgerichtete Politik einführen, sie durch Dritte prüfen lassen und darüber berichten. Eine Zusammenfassung des Berichts gehört zu den öffentlichen Passinformationen.
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