Der Batteriepass steht und fällt mit einer eindeutigen Kennung je physischer Batterie. Die Verordnung verweist für das Kennungsschema auf ISO/IEC 15459; in der Praxis wird dies über GS1-Standards ausgedrückt und als GS1 Digital Link im QR-Code kodiert.
Eine Modellnummer oder ein Chargencode genügt nicht: Zwei Batterien desselben Modells müssen auf zwei verschiedene Pässe auflösen. Genau das garantiert die eindeutige Kennung je Artikel.