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EU-Batteriepass 2027: Welche Batterien brauchen ihn und wer ist verantwortlich?

Ab dem 18. Februar 2027 müssen bestimmte Batterien, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einen digitalen Batteriepass haben. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1542. Die Pflicht gilt für drei Kategorien: Batterien für Elektrofahrzeuge (EV), Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.

Last updated 14 October 2026

Ein praxisnaher Leitfaden für Batteriehersteller, Importeure und alle Unternehmen, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Die richtige Batteriekategorie zu bestimmen, ist aber nur der erste Schritt. Sie müssen auch klären, welcher Wirtschaftsakteur verantwortlich ist, welche Informationen Sie sammeln müssen und wie der Pass über den gesamten Lebenszyklus der Batterie zugänglich und korrekt bleibt.

Dieser Leitfaden erklärt den rechtlichen Anwendungsbereich, die Zuständigkeiten und die praktischen Schritte zur Vorbereitung.

Was ist der EU-Batteriepass?

Der EU-Batteriepass ist ein strukturierter digitaler Datensatz, der zu einer einzelnen Batterie gehört. Er verbindet Angaben zum Batteriemodell mit Angaben zur konkreten Batterie, darunter relevante Daten, die während der Nutzung entstehen. Zugänglich ist er über einen QR-Code, und er muss Vorgaben zu Interoperabilität, Datenrichtigkeit und kontrolliertem Zugriff erfüllen.

Die Rechtsgrundlage ist Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542. Dazu kommen die technischen Anforderungen in Artikel 78 und die Informationspflichten in Anhang XIII.

Ein Batteriepass ist nicht einfach ein PDF, ein QR-Code oder eine Produktseite im Web.

Der QR-Code öffnet den Zugang zum digitalen Datensatz. Der Pass selbst ist die Dateninfrastruktur hinter diesem Zugangspunkt.

Für Unternehmen ergeben sich daraus mehrere praktische Aufgaben:

  • Jeder betroffenen Batterie eine eindeutige Kennung zuweisen.
  • Die erforderlichen Informationen erheben und strukturieren.
  • Informationen gemäß den geltenden Zugriffsrechten bereitstellen.
  • Die Passdaten korrekt und aktuell halten.
  • Sicherstellen, dass der Pass über den gesamten rechtlich relevanten Lebenszyklus der Batterie verfügbar bleibt.

Die eigentliche Herausforderung ist also nicht, einen digitalen Datensatz anzulegen. Sie besteht darin, einen Prozess aufzubauen, der diesen Datensatz dauerhaft pflegt.

Welche Batterien brauchen ab dem 18. Februar 2027 einen Pass?

Nach Artikel 77(1) gilt die Batteriepasspflicht für drei Batteriekategorien, die ab dem 18. Februar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Tabelle mit dem Titel „EU Battery Passport 2027: Applicability by Battery Category“. EV-Batterien, LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh brauchen einen Pass; Industriebatterien bis 2 kWh, Gerätebatterien und SLI-Batterien brauchen keinen.

Übersicht: Für welche Batterien gilt der Batteriepass?

BatteriekategorieBatteriepass erforderlich?Typische Anwendungen
Batterien für Elektrofahrzeuge (EV)JaElektroautos, Transporter und andere Elektrofahrzeuge, die unter die Definition fallen
Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT)JaE-Bikes, E-Scooter und andere leichte Elektrofahrzeuge, die unter die Definition fallen
Industriebatterien mit mehr als 2 kWhJaIndustrielle Energiespeicher, stationäre Speichersysteme, die unter die Definition fallen, und Industrieanlagen
Industriebatterien mit 2 kWh oder wenigerNicht nach Artikel 77(1) allein aufgrund der Einstufung als IndustriebatterieKleinere industrielle Anwendungen
GerätebatterienNicht nach Artikel 77(1) als GerätebatterienGängige Batterien für Haushalt und tragbare Geräte
Starter-, Beleuchtungs- und Zündbatterien (SLI)Nicht nach Artikel 77(1) als SLI-BatterienKlassische Starterbatterien für Fahrzeuge

Die Tabelle betrifft ausschließlich die Batteriepasspflicht. Andere Anforderungen der EU-Batterieverordnung können trotzdem gelten.

Batterien für Elektrofahrzeuge

EV-Batterien fallen unter die Pflicht, ganz gleich, ob sie die 2-kWh-Schwelle für Industriebatterien überschreiten.

Die Verordnung definiert EV-Batterien über ihre vorgesehene Antriebsfunktion und die jeweiligen Fahrzeugklassen. Ordnen Sie Ihre Batterie deshalb nach der rechtlichen Definition ein und verlassen Sie sich nicht allein auf Kapazität oder Produktbezeichnung.

Batterien für leichte Verkehrsmittel

Zu den LMT-Batterien zählen Batterien, die für den Antrieb leichter Elektrofahrzeuge ausgelegt sind und unter die Definition fallen, etwa in vielen E-Bikes und E-Scootern.

Nach der Verordnung ist eine LMT-Batterie eine gekapselte Batterie mit einem Gewicht von höchstens 25 kg, die speziell für den Antrieb bestimmter Fahrzeuge mit Rädern ausgelegt ist, sofern sie nicht unter die Definition der EV-Batterie fällt.

Für die Batteriepasspflicht bei LMT-Batterien gibt es keine allgemeine Mindestgrenze von 2 kWh.

Das ist wichtig für Unternehmen, die verhältnismäßig kleine Akkupacks für Mobilität verkaufen.

Industriebatterien mit mehr als 2 kWh

Industriebatterien sind erfasst, wenn ihre Kapazität über 2 kWh liegt.

Zur Kategorie der Industriebatterien gehören verschiedene Anwendungen, möglicherweise auch stationäre Batteriespeichersysteme.

Wichtig: Stationäre Energiespeicher sind keine vierte, eigenständige Kategorie beim Batteriepass. Ein stationäres System, das unter die Definition fällt, zählt zu den Industriebatterien.

Prüfen Sie deshalb die tatsächliche Einstufung und Kapazität Ihrer Batterie. Gehen Sie nicht davon aus, dass jedes Energiespeicherprodukt automatisch erfasst ist.

Wer ist rechtlich für den Batteriepass verantwortlich?

Die Hauptverantwortung trägt der Wirtschaftsakteur, der die betreffende Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.

Nach Artikel 77(4) muss dieser Akteur sicherstellen, dass die Angaben im Batteriepass richtig, vollständig und aktuell sind.

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für Unternehmen, die über mehrere Gesellschaften, Länder und Lieferantenbeziehungen hinweg arbeiten.

Diagramm mit dem Titel „EU Battery Passport: Roles and Responsibilities“. Vier Schritte: Der Hersteller bzw. Lieferant liefert Produkt- und Technikdaten. Der verantwortliche Wirtschaftsakteur prüft, ob die Pflicht gilt, stellt sicher, dass der Pass richtig und aktuell ist, und behält die rechtliche Verantwortung. Ein optionaler bevollmächtigter DPP-Dienstleister unterstützt bei Hosting, Datenverwaltung und Abläufen. Datennutzer wie Behörden, Kunden und Beteiligte im weiteren Lebenszyklus greifen auf die für sie freigegebenen Informationen zu.

Szenario 1: Ein Batteriehersteller mit Sitz in der EU

Ein EU-Hersteller, der seine eigenen fertigen Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist in der Regel der maßgebliche Wirtschaftsakteur.

Zu seinen Aufgaben können gehören: Modelldaten abstimmen, Lieferantendaten einholen, Datensätze für einzelne Batterien erzeugen und diese Datensätze pflegen, sobald die Batterien in Betrieb sind.

Szenario 2: Ein Batteriehersteller mit Sitz außerhalb der EU

Ob die Batteriepasspflicht gilt, hängt nicht allein davon ab, dass außerhalb der EU gefertigt wird.

Eine Batterie, die zum Beispiel in der Türkei gefertigt und anschließend auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, kann unter Artikel 77 fallen.

Welches Unternehmen für den Pass verantwortlich ist, richtet sich danach, wie das Inverkehrbringen tatsächlich organisiert ist.

Bringt ein EU-Importeur die fertige Batterie auf den EU-Markt, ist in der Regel er der verantwortliche Wirtschaftsakteur. Andere Vertriebsmodelle, etwa bestimmte Direktverkäufe, müssen Sie gesondert prüfen.

Die entscheidende Frage lautet nicht einfach:

„Wer hat die Batterie hergestellt?“

Sondern:

„Welche juristische Person bringt diese fertige Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr?“

Szenario 3: Ein Unternehmen, das Zellen oder Komponenten zuliefert

Wer einem Hersteller von Batteriepacks Zellen, Komponenten oder technische Unterlagen liefert, ist nicht automatisch für den Pass der fertigen Batterie verantwortlich.

Trotzdem kann der Zulieferer wesentliche Daten besitzen, die der verantwortliche Wirtschaftsakteur braucht.

Deshalb reicht die Umsetzung des Batteriepasses oft über die internen Systeme eines einzelnen Unternehmens hinaus.

Szenario 4: Ein Dienstleister verwaltet den Pass

Nach Artikel 77(4) darf der verantwortliche Wirtschaftsakteur einen anderen Akteur schriftlich bevollmächtigen, in seinem Namen zu handeln.

Auch Artikel 78 erlaubt es, Passdaten bei Akteuren zu speichern, die dazu befugt sind, diesen Dienst zu erbringen.

So kann etwa ein spezialisierter Softwareanbieter bei der Datenverwaltung, beim Hosting des Passes und bei den dazugehörigen technischen Abläufen helfen.

Wer einen Dienstleister einsetzt, gibt damit die rechtliche Verantwortung des Wirtschaftsakteurs nicht automatisch ab.

Verantwortungskette

  1. Batteriehersteller / Lieferant

    Liefert die relevanten Produkt- und Technikdaten

  2. Verantwortlicher Wirtschaftsakteur

    Prüft, ob die Pflicht gilt, stellt richtige und aktuelle Angaben sicher und bleibt für die Passpflicht verantwortlich

  3. Bevollmächtigter DPP-Dienstleister (optional)

    Unterstützt im Rahmen seiner Vollmacht bei Hosting, strukturierter Datenverwaltung, Zugriff und operativen Abläufen

  4. Nutzer des Batteriepasses

    Sehen die Informationen, auf die sie Anspruch haben, darunter zuständige Behörden, Käufer und Beteiligte im weiteren Lebenszyklus

Das ist ein typisches Organisationsmodell, keine vorgeschriebene Unternehmensstruktur.

Die wichtigste Entscheidung bei der Umsetzung: Legen Sie eine verantwortliche Organisation fest und regeln Sie zugleich die Aufgaben der unterstützenden Beteiligten.

Gilt der Batteriepass auch für Batterien, die außerhalb der EU hergestellt werden?

Ja, wenn die Batterie in eine erfasste Kategorie fällt und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Die Batteriepasspflicht knüpft an das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme an, nicht allein an den Ort der Herstellung.

Stellen Sie sich ein Unternehmen vor, das LMT-Akkupacks außerhalb der EU fertigt und einen EU-Händler beliefert.

Dann stellen sich unter anderem diese Fragen:

  1. Erfüllt die fertige Batterie die rechtliche Definition einer LMT-Batterie?
  2. Welches Unternehmen bringt sie als Erstes auf dem EU-Markt in Verkehr?
  3. Wer ist dafür verantwortlich, den Pass zu erstellen und zu pflegen?
  4. Welche Informationen muss der Hersteller außerhalb der EU liefern?
  5. Wer verwaltet Kennungen, Passzugriff und Aktualisierungen über den Lebenszyklus?

Ein Exporteur ist nicht in jedem Modell der verantwortliche Wirtschaftsakteur in der EU. Er muss seinem Kunden aber unter Umständen viele Informationen liefern, damit dieser die Pflicht erfüllen kann.

Exportorientierte Hersteller sollten die Batteriepass-Bereitschaft deshalb als regulatorische und zugleich als kommerzielle Lieferkettenfrage behandeln.

Welche Informationen muss ein EU-Batteriepass enthalten?

Die erforderlichen Informationen legt hauptsächlich Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 fest.

Der Batteriepass verbindet Angaben zum Batteriemodell mit Angaben zur einzelnen Batterie.

Angaben zum Batteriemodell

Je nach geltenden Anforderungen können die Modellangaben Folgendes umfassen:

  • Angaben zu Hersteller und Identifikation der Batterie.
  • Batteriechemie und Materialzusammensetzung.
  • Nennkapazität und relevante Spannungswerte.
  • Geltende Angaben zum CO2-Fußabdruck.
  • Rezyklatanteil und Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung.
  • Bestimmte Leistungs-, Haltbarkeits- und Sicherheitsmerkmale.

Nicht jeder Datenpunkt gilt gleich oder ab demselben Datum.

Der Leitfaden der Europäischen Kommission vom August 2026, Digital Batteries Passport – Data Points by Category, ordnet die Datenanforderungen nach Batteriekategorie. Er zeigt außerdem, ob einzelne Felder verpflichtend, bedingt, optional sind oder zum ersten Anwendungsdatum noch nicht ausgefüllt werden müssen.

Nutzen Sie diesen Leitfaden zusammen mit der verbindlichen Verordnung. Eine allgemeine Checkliste eines Anbieters ist kein verlässliches Datenmodell im rechtlichen Sinn.

Angaben zur einzelnen Batterie

Die Angaben auf Ebene der einzelnen Batterie identifizieren genau diese Batterie. Dazu gehören, soweit anwendbar, Informationen zu ihrer Nutzung und ihrem Zustand.

Einige Daten stehen schon bei der Herstellung oder beim Inverkehrbringen fest. Andere werden erst im weiteren Lebenszyklus der Batterie relevant.

Damit unterscheidet sich der Batteriepass von einem Compliance-Dokument, das man einmal erstellt und ablegt.

Sie müssen festlegen, wer Informationen aktualisiert, welche Systeme die zugrunde liegenden Daten liefern und wie Änderungen verwaltet werden.

Sind alle Informationen im Batteriepass öffentlich?

Nein.

Artikel 77 und Anhang XIII unterscheiden verschiedene Zugriffskategorien, unter anderem:

  • Informationen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
  • Informationen, auf die bestimmte Behörden und notifizierte Stellen zugreifen können.
  • Informationen, auf die Personen mit berechtigtem Interesse unter den geltenden Bedingungen zugreifen können.

Ein Batteriepass braucht daher mehr als eine öffentliche Produktseite.

Er braucht auch passende Mechanismen für Zugriffssteuerung und Datenverwaltung.

Vergleich mit dem Titel „EU DPP Registry vs Battery Passport Platform“. Das EU-DPP-Register ist die zentrale Infrastruktur für Registrierung und Indexierung. Es speichert Kennungen, Registrierungsangaben und Metadaten, nicht den vollständigen Passdatensatz. Die Batteriepass-Plattform hostet die detaillierten Daten, verwaltet Modell- und Batterieangaben, unterstützt Zugriffsverwaltung und Aktualisierungen und hilft dabei, die Abläufe über den Lebenszyklus zu pflegen. Die detaillierten Passdaten bleiben dezentral.

Ist das EU-DPP-Register dasselbe wie eine Batteriepass-Plattform?

Nein. Das EU-Register für digitale Produktpässe und die Plattform, die einen Batteriepass hostet, haben unterschiedliche Aufgaben.

Das Register ist die zentrale Infrastruktur der Europäischen Kommission für Indexierung und Registrierung. Es speichert Kennungen, Registrierungsangaben und relevante Metadaten. Es ist nicht das Archiv für den kompletten Batteriepass-Datensatz.

Die detaillierten Passinformationen bleiben dezentral. Sie werden vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder von einem bevollmächtigten Dienstleister gehostet.

Das hat wichtige Folgen für die Umsetzung.

Das Register nimmt Unternehmen nicht ab, ihre Passdaten selbst zu organisieren, zu hosten und zu pflegen.

Wie ist der aktuelle Stand des Registers?

Das EU-DPP-Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb.

Ein laufendes Register heißt aber nicht zwingend, dass schon jeder produktspezifische Registrierungsablauf verfügbar ist.

Im DPP Registry User Guide for Economic Operators der Kommission vom September 2026 steht, dass eine erfolgreiche Registrierung von Batteriepässen noch nicht möglich war, weil der batteriespezifische semantische Katalog noch in Arbeit war.

Sie können sich trotzdem schon vorbereiten: Angaben zu Ihrem Wirtschaftsakteur zusammenstellen, den Registrierungsablauf kennenlernen und die Daten für Ihre Pässe ordnen.

Das Register und seine produktspezifischen Spezifikationen entwickeln sich weiter. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Unterlagen der Kommission, bevor Sie eine Registrierung im Echtbetrieb versuchen.

Wie sollten sich Batterieunternehmen auf Februar 2027 vorbereiten?

Ein praxistaugliches Vorbereitungsprogramm muss nicht mit einem großen Systemintegrationsprojekt beginnen.

Es kann mit einem repräsentativen Batteriemodell starten und mit der Frage, wer im Unternehmen welche Daten verantwortet.

Schritt 1: Klären, welche Batterien erfasst sind

Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Batteriekategorien, Modelle, Kapazitäten und der geplanten Wege, auf denen Sie die Batterien in der EU in Verkehr bringen.

Ermitteln Sie die Produkte, die unter Artikel 77 fallen.

Gehen Sie nicht davon aus, dass für Ihr gesamtes Sortiment dieselben Pflichten gelten.

Schritt 2: Den verantwortlichen Wirtschaftsakteur bestimmen

Legen Sie fest, welche juristische Person für welchen Weg des Inverkehrbringens verantwortlich ist.

Sind mehrere Unternehmen beteiligt, dokumentieren Sie deren Aufgaben und wie sie Informationen austauschen.

Das sollte geschehen, bevor Sie entscheiden, wem die Software gehört oder wie der Pass veröffentlicht wird.

Schritt 3: Die erforderlichen Informationen abbilden

Gleichen Sie Ihre vorhandenen Produktdaten mit Anhang XIII und dem Leitfaden der Kommission zu den Batterie-Datenpunkten ab.

Halten Sie für jedes anwendbare Datenfeld fest:

  • Welche Information gefordert ist.
  • Wo diese Information heute liegt.
  • Wer sie verantwortet.
  • Ob sie vorhanden und geprüft ist.
  • Ob sie nach Erstellung des Passes aktualisiert werden muss.

So werden Lücken sichtbar, bevor sie die Umsetzung verzögern.

Schritt 4: Abläufe für Lieferanten und Lebenszyklus aufsetzen

Nicht alle relevanten Daten liegen zwangsläufig im ERP des verantwortlichen Unternehmens.

Manche Informationen kommen von Lieferanten, aus Fertigungsdaten, Testergebnissen oder anderen technischen Systemen.

Legen Sie einen praxistauglichen Prozess fest, um sie zu sammeln, zu prüfen und zu aktualisieren.

Klären Sie außerdem, welche Ereignisse eine Änderung des Passes auslösen und wer solche Änderungen vornehmen darf.

Schritt 5: Die passende Passinfrastruktur auswählen

Wenn Daten und Zuständigkeiten klar sind, bewerten Sie die technische Lösung.

Wichtige Kriterien sind:

  • Eindeutige Batteriekennungen und mit dem QR-Code verknüpfte Datensätze.
  • Strukturierte Modell- und Einzelbatteriedaten.
  • Zugriffsverwaltung für unterschiedliche Beteiligte.
  • Datenimport und Integrationsmöglichkeiten.
  • Änderungshistorie und Datenintegrität.
  • Langfristiges Hosting, Kontinuität und Übertragbarkeit.
  • Unterstützung der geltenden Registrierungsabläufe im Register.

Eine geeignete Plattform sollte sowohl die erste Vorbereitung als auch den laufenden Betrieb der Pässe unterstützen.

Es geht nicht darum, einfach Tausende QR-Codes zu veröffentlichen. Es geht darum, über den gesamten Produktlebenszyklus verlässliche, nutzbare Batterieinformationen zu pflegen.

Fangen Sie mit einem Batteriemodell an

Für viele Unternehmen ist der sinnvollste erste Schritt nicht, Tausende Pässe zu erstellen.

Sondern fünf praktische Fragen für eine echte Batterie zu beantworten:

Ist sie erfasst? Wer ist verantwortlich? Wo liegen die erforderlichen Daten? Was fehlt? Wie wird der Pass gepflegt?

Sobald diese Antworten dokumentiert sind, können Sie zu einem wiederholbaren Prozess übergehen.

Collecta DPP hilft Unternehmen dabei, Batteriepassdaten zu organisieren, digitale Datensätze zu erstellen und zu verwalten, gemeinsam an den erforderlichen Informationen zu arbeiten und den laufenden Betrieb der Pässe vorzubereiten.

Collecta behandelt den Batteriepass nicht als einmaliges Dokument, sondern als strukturierten Prozess der Informationsverwaltung.

Collecta DPP entdecken → https://www.collectadpp.com/battery-passport

Offizielle Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1542 — Batterien und Altbatterien, insbesondere die Artikel 3, 77 und 78 sowie Anhang XIII.
  2. Europäische Kommission — Battery Passport Information and Implementation.
  3. Europäische Kommission — DPP Resources and Documentation, darunter Digital Batteries Passport – Data Points by Category und der DPP Registry User Guide for Economic Operators.
  4. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission zur Festlegung der Regelungen für das EU-Register für digitale Produktpässe.
  5. Europäische Kommission — Frequently Asked Questions on Digital Product Passports.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zu den Anforderungen des EU-Batteriepasses und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Pflichten für Sie gelten und wer verantwortlich ist, sollten Sie anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Umstände Ihres Unternehmens beurteilen.

Frequently asked

Ist der Batteriepass 2027 für jede Batterie Pflicht?

Nein. Artikel 77(1) erfasst EV-Batterien, LMT-Batterien und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Für andere Batteriekategorien gelten weiterhin die einschlägigen Vorschriften der Batterieverordnung, einen Batteriepass verlangt dieser Artikel von ihnen aber nicht automatisch.

Brauchen Akkus von E-Bikes und E-Scootern einen Batteriepass?

Ja, wenn es sich um LMT-Batterien im Sinne der Definition handelt. Entscheidend ist die rechtliche Einstufung der Batterie, also ihre vorgesehene Antriebsfunktion und die geltende LMT-Definition. Prüfen Sie Ihre konkreten Batterieprodukte und verlassen Sie sich nicht allein auf die Handelsbezeichnung des Fahrzeugs.

Muss ein Batteriehersteller außerhalb der EU Informationen für den Batteriepass vorbereiten?

Möglicherweise ja. Ein Hersteller außerhalb der EU, der Batterien für den EU-Markt liefert, muss dem verantwortlichen Wirtschaftsakteur unter Umständen Informationen bereitstellen. Wer rechtlich für den Pass verantwortlich ist, hängt davon ab, wie das Inverkehrbringen tatsächlich organisiert ist, und nicht allein davon, wo die Batterie produziert wurde.

Kann ein Unternehmen einen externen Anbieter für den Batteriepass einsetzen?

Ja. Die Batterieverordnung erlaubt es bevollmächtigten Akteuren, relevante Tätigkeiten im Namen des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs auszuführen. Wichtig sind eine schriftliche Bevollmächtigung und klar geregelte vertragliche Zuständigkeiten. Die Verantwortung für die geltenden rechtlichen Pflichten bleibt beim Wirtschaftsakteur.

Reicht es, einen QR-Code zu erzeugen?

Nein. Der QR-Code ist nur der Zugang. Der Pass dahinter muss die geltenden Informationen enthalten, die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllen, die Zugriffsrechte beachten und so richtig und verfügbar bleiben, wie es das Gesetz verlangt.

Muss der Batteriepass auch nach der Schließung des Unternehmens verfügbar bleiben?

Ja. Artikel 78(e) verlangt, dass der Pass weiter verfügbar bleibt, auch wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur nicht mehr existiert oder seine Tätigkeit in der Union einstellt. Nach Artikel 77(8) erlischt ein Batteriepass, sobald die Batterie recycelt wurde. Dauerhafte Verfügbarkeit des Dienstes ist deshalb ein wichtiges Kriterium bei der Infrastruktur.

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