Ein praxisnaher Leitfaden zu digitalen Produktpässen, EU-Vorschriften, kommenden Anforderungen und den Datenherausforderungen, auf die sich Unternehmen vorbereiten sollten.

Was ist ein digitaler Produktpass (DPP)?
Ein digitaler Produktpass (DPP) ist ein strukturierter digitaler Datensatz, der Zugang zu relevanten Informationen über ein Produkt, seine Eigenschaften und seinen Lebenszyklus bietet. Er ist über einen Datenträger wie einen QR-Code mit einem physischen Produkt verbunden. So können Verbraucher, Unternehmen, Behörden und andere berechtigte Beteiligte entsprechend ihren Rechten auf die Informationen zugreifen.
Die Europäische Union führt die DPP-Anforderungen schrittweise ein, und zwar über die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und weitere sektorspezifische Rechtsvorschriften.
Allerdings braucht heute nicht jedes Produkt einen DPP, und es gibt keine einheitliche Frist für alle Branchen.
Der digitale Produktpass auf einen Blick
- Was ist das? Ein strukturierter digitaler Datensatz mit relevanten Produktinformationen.
- Wie greift man darauf zu? Über einen Datenträger, etwa einen QR-Code, der mit einer eindeutigen Produktkennung verbunden ist.
- Wer nutzt ihn? Verbraucher, Hersteller, Lieferanten, Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden, je nach Zugriffsrechten.
- Ist er verpflichtend? Für bestimmte Produktgruppen, nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften.
- Wann gilt er? Die Anforderungen werden schrittweise eingeführt, mit unterschiedlichen Zeitplänen für verschiedene Produkte.
- Worauf sollten sich Unternehmen vorbereiten? Auf Produktdaten, Lieferanteninformationen, Zuständigkeiten und Prozesse, mit denen sich die Datensätze korrekt halten lassen.
Kurz gesagt: Ein digitaler Produktpass ist nicht nur ein QR-Code. Er ist ein System, das relevante Produktinformationen zugänglich, strukturiert und über den gesetzlich geforderten Zeitraum pflegbar macht.
Wie funktioniert ein digitaler Produktpass?
Ein digitaler Produktpass verbindet ein physisches Produkt mit seinen digitalen Informationen.
Die technischen Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktkategorie, im Allgemeinen umfasst der Ablauf aber fünf Schritte.
1. Produktinformationen werden erhoben
Das verantwortliche Unternehmen trägt die Informationen zusammen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Die Daten können aus Fertigungsunterlagen, technischer Dokumentation, Unternehmenssystemen, von Lieferanten und aus weiteren Quellen stammen.
2. Eine eindeutige Produktkennung wird vergeben
Das Produkt wird mit einer Kennung verknüpft, über die sich der zugehörige digitale Datensatz auffinden lässt.
Im Rahmen der ESPR legen die produktspezifischen Vorschriften fest, ob Pässe auf Modell-, Chargen- oder Einzelartikelebene geführt werden.
3. Ein Datenträger verbindet das physische Produkt mit dem Pass
Ein bekanntes Beispiel ist der QR-Code.
Durch das Scannen des Codes gelangt der Nutzer zu den passenden digitalen Informationen.
4. Informationen werden entsprechend den Zugriffsrechten bereitgestellt
Nicht alle Informationen sind zwingend öffentlich.
Verbraucher, Behörden, Reparaturbetriebe und andere berechtigte Beteiligte können Zugriff auf unterschiedliche Informationen haben.
5. Informationen werden wie vorgeschrieben gepflegt
Die verantwortlichen Parteien müssen sicherstellen, dass die Passinformationen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften richtig und zugänglich bleiben.
Der Pass braucht deshalb mehr als eine digitale Oberfläche. Er braucht verlässliche Datenquellen, klar definierte Zuständigkeiten und Prozesse für den Umgang mit Änderungen.
Warum führt die EU digitale Produktpässe ein?
Die EU führt digitale Produktpässe ein, um nachhaltigere Produkte, Ressourceneffizienz, Transparenz und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Produktinformationen sind oft über mehrere Organisationen und Systeme verteilt.
Ein Hersteller kennt die Produktspezifikationen. Ein Rohstofflieferant verfügt über Angaben zur Zusammensetzung. Ein Subunternehmer führt vielleicht die Produktionsunterlagen. Informationen zu Reparatur und Recycling liegen womöglich noch an anderer Stelle.
Wenn diese Systeme nicht miteinander verbunden sind, wird es schwierig, an verlässliche Informationen zu kommen.
Digitale Produktpässe sollen die Zugänglichkeit und Interoperabilität von Informationen über die relevanten Produktlebenszyklen hinweg verbessern.
Mögliche Vorteile sind:
- Transparenz in der Lieferkette: Relevante Produktinformationen lassen sich leichter finden und teilen.
- Reparatur und Wiederverwendung: Der Zugang zu Wartungs-, Bauteil- und Reparaturinformationen wird unterstützt.
- Recycling: Relevante Material- und Entsorgungsinformationen stehen besser zur Verfügung.
- Behördliche Aufsicht: Zuständige Behörden erhalten leichter Zugang zu den erforderlichen Konformitätsdaten.
- Fundiertere Entscheidungen: Verbraucher und Unternehmen erhalten verlässlichere Produktinformationen.
Ein DPP garantiert nicht automatisch, dass ein Produkt nachhaltig oder konform ist.
Er stellt die Infrastruktur für den Informationsaustausch bereit. Die zugrunde liegenden Daten müssen weiterhin richtig sein und durch geeignete Nachweise belegt werden.
Welche EU-Verordnungen führen digitale Produktpässe ein?
Digitale Produktpässe werden über verschiedene EU-Rechtsrahmen eingeführt.
Zwei besonders wichtige Beispiele sind die ESPR und die EU-Batterieverordnung.
Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)
Die Verordnung (EU) 2024/1781 bildet den übergreifenden Rahmen für Ökodesign-Anforderungen und digitale Produktpässe für die betreffenden Produktgruppen.
Die ESPR ist im Juli 2024 in Kraft getreten.
Mit dem Inkrafttreten wurden DPPs aber nicht sofort für jedes Produkt verpflichtend.
Stattdessen erarbeitet die Europäische Kommission die produktspezifischen Anforderungen in delegierten Rechtsakten.
Diese Vorschriften legen fest:
- Welche Produkte erfasst sind.
- Ob ein DPP erforderlich ist.
- Welche Informationen enthalten sein müssen.
- Ob der Pass auf Modell-, Chargen- oder Artikelebene geführt wird.
- Wer auf bestimmte Informationen zugreifen oder sie aktualisieren darf.
- Ab wann die Anforderungen gelten.
Wenn eine Produktgruppe im ESPR-Arbeitsplan steht, heißt das nicht automatisch, dass für sie ein DPP verpflichtend wird.
EU-Batterieverordnung
Die Verordnung (EU) 2023/1542 enthält eine eigene Batteriepasspflicht.
Ab dem 18. Februar 2027 müssen die betreffenden Batterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einen Batteriepass haben.
Die Pflicht gilt für:
- Batterien für Elektrofahrzeuge (EV).
- Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT).
- Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
Der Batteriepass verbindet Angaben zum Batteriemodell mit Angaben zur einzelnen Batterie.
Für Unternehmen mit diesen Batteriekategorien ist der Vorbereitungszeitraum daher deutlich kürzer als in vielen Branchen, die noch auf produktspezifische ESPR-Vorschriften warten.
Weiterführende Lektüre: Was ist ein EU-Batteriepass? Anforderungen und Zuständigkeiten
Welche Produkte brauchen einen digitalen Produktpass – und wann?

Es gibt keinen einheitlichen Termin, ab dem digitale Produktpässe in der Europäischen Union für alle Produkte verpflichtend werden.
Die Europäische Kommission führt die Anforderungen schrittweise ein.
Wichtig ist, eine bestätigte rechtliche Verpflichtung von einem geplanten Termin für den Erlass produktspezifischer Rechtsvorschriften zu unterscheiden.
Zeitplan für den EU-Produktpass: bestätigt und geplant
| Produktgruppe | Datum oder Zielwert | Status | Was das Datum bedeutet |
|---|---|---|---|
| EV-, LMT- und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh | 18. Februar 2027 | Bestätigte Verpflichtung | Batteriepasspflicht nach Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 |
| Eisen und Stahl | 2026 | Geplante Verabschiedung der Vorschriften | Zielwert für einen produktspezifischen delegierten Rechtsakt nach der ESPR |
| Textilien, Aluminium und Reifen | 2027 | Geplante Verabschiedung der Vorschriften | Zielwert für produktspezifische Rechtsvorschriften, kein automatischer Termin für die DPP-Konformität |
| Möbel | 2028 | Geplante Verabschiedung der Vorschriften | Zielwert für einen produktspezifischen delegierten Rechtsakt |
| Matratzen und IKT-Produkte | 2029 | Geplante Verabschiedung der Vorschriften | Indikativer Zielwert aus dem Arbeitsplan |
| Ausgewählte energieverbrauchsrelevante Produkte | 2026–2029 | Produktspezifische Arbeiten | Unterschiedliche Regulierungsmaßnahmen und Zeitpläne |
Quelle: Umsetzungszeitplan der Europäischen Kommission für den digitalen Produktpass und ESPR-Arbeitsplan. Stand der Prüfung: 20. Oktober 2026.
Bei den ESPR-Produktgruppen sind diese Jahreszahlen indikative Zielwerte für die Regelungsarbeit oder die Verabschiedung, nicht zwingend die Termine, ab denen Produkte einen Pass tragen müssen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission erhalten Wirtschaftsakteure nach Erlass des jeweiligen delegierten ESPR-Rechtsakts in der Regel eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten.
Die endgültigen Pflichten richten sich nach den jeweils geltenden produktspezifischen Rechtsvorschriften.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn Unternehmen Investitionsentscheidungen treffen oder ihren Lieferanten kommende Anforderungen mitteilen.
Welche Informationen enthält ein digitaler Produktpass?
Welche Informationen ein DPP enthält, hängt von den geltenden produktspezifischen Rechtsvorschriften ab.
Je nach Produktkategorie können sich die erforderlichen Informationen auf Folgendes beziehen:
- Produktidentifikation: Eindeutige Kennungen, Herstellerangaben, Produktbeschreibungen und relevante Modell- oder Chargenangaben.
- Materialien und Zusammensetzung: Angaben zu Materialien, Stoffen oder Bauteilen, soweit erforderlich.
- Technische Eigenschaften: Relevante Leistungs-, Sicherheits- und Haltbarkeitsmerkmale sowie technische Spezifikationen.
- Umweltinformationen: Geltende Angaben zum CO2-Fußabdruck, zum Rezyklatanteil, zur Ressourceneffizienz oder andere nachhaltigkeitsbezogene Informationen.
- Reparatur und Entsorgung: Angaben zu Wartung, Ersatzteilen, Reparierbarkeit, Demontage und Recycling, soweit zutreffend.
- Konformitätsunterlagen: Erforderliche Erklärungen, Zertifikate oder andere in den einschlägigen Rechtsvorschriften genannte Unterlagen.
Nicht alle diese Datenkategorien gelten für jedes Produkt.
Die konkreten Anforderungen, Zugriffsrechte und der Detaillierungsgrad müssen sich aus den jeweils geltenden Vorschriften ergeben.
Braucht jeder DPP eine Kennung für das einzelne Produkt?
Ein DPP setzt eine passende Produktidentifikation voraus, die erforderliche Granularität des Passes ist aber nicht in allen Sektoren gleich.
Im Rahmen der ESPR legt der jeweils geltende delegierte Rechtsakt fest, ob ein Pass auf Modell-, Chargen- oder Einzelartikelebene eingerichtet wird.
Für den Batteriepass gelten eigene sektorspezifische Anforderungen, die sich auf einzelne Batterien beziehen.
Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass jeder DPP auf derselben Ebene arbeitet.
Was ist das EU-Register für digitale Produktpässe?
Das EU-DPP-Register ist die zentrale Infrastruktur der Europäischen Kommission für Registrierung und Indexierung.
Das Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb.
Es speichert die Kennungen und Registrierungsangaben, die nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Es soll aber nicht den vollständigen Datensatz jedes digitalen Produktpasses hosten.
Die detaillierten Passinformationen werden dezentral vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder einem geeigneten DPP-Dienstleister gespeichert.
Daraus ergibt sich eine wichtige Unterscheidung:
Das EU-DPP-Register unterstützt Registrierung und Identifikation.
Die DPP-Plattform verwaltet die detaillierten Produktinformationen und stellt sie bereit.
Unternehmen, die sich auf die DPP-Anforderungen vorbereiten, sollten bei der Gestaltung ihrer Infrastruktur beide Funktionen berücksichtigen.
Die produktspezifischen technischen und registerbezogenen Anforderungen entwickeln sich weiter. Dass das zentrale Register verfügbar ist, heißt nicht zwingend, dass schon jeder sektorspezifische Ablauf vollständig zur Verfügung steht.
Wie sieht ein digitaler Produktpass aus? Drei Beispiele

Digitale Produktpässe können je nach Produkt unterschiedlichen Zwecken dienen.
Die folgenden Beispiele umfassen einen rechtlich etablierten Anwendungsfall und zwei anschauliche Szenarien für künftige Produktgruppen.
Beispiel 1: Batteriepass für eine Batterie in Elektrofahrzeugen
Eine Batterie für Elektrofahrzeuge ist über den vorgeschriebenen Datenträger mit ihrem digitalen Pass verbunden.
Der Pass enthält die geltenden Angaben zur Identifikation der Batterie sowie technische und lebenszyklusbezogene Informationen.
Je nach ihren Rechten können die Beteiligten auf unterschiedliche Teile des Datensatzes zugreifen.
Ändern sich erforderliche Informationen im Lebenszyklus der Batterie, muss der Pass entsprechend gepflegt werden.
Rechtlicher Status: Etablierter Batteriepass-Rahmen, mit bestätigtem Geltungsbeginn am 18. Februar 2027.
Beispiel 2: Produktpass für ein Textilprodukt
Stellen Sie sich eine Jacke mit einem QR-Code auf dem Etikett vor.
Das Scannen des Codes könnte Angaben zur Stoffzusammensetzung, zur Pflege sowie Hinweise zu Reparatur oder Recycling liefern.
Weitere Informationen könnten berechtigte Beteiligte entlang der nachgelagerten Kette unterstützen.
Rechtlicher Status: Anschauliches Beispiel. Die endgültigen Anforderungen und Fristen hängen von künftigen produktspezifischen Rechtsvorschriften ab.
Beispiel 3: Produktpass für Möbel
Denken Sie an einen Bürostuhl, der mit einem digitalen Datensatz verbunden ist.
Ein künftiger Pass könnte Angaben zu Materialien, Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und zur Entsorgung leichter zugänglich machen.
Das könnte Wartung, Wiederverwendung und Materialrückgewinnung unterstützen.
Rechtlicher Status: Anschauliches Beispiel. Konkrete Anforderungen an Möbel hängen weiterhin von künftigen Regulierungsmaßnahmen ab.
Das zugrunde liegende Prinzip ist in allen Beispielen dasselbe:
Was Unternehmen bei der DPP-Vorbereitung oft übersehen

Erkenntnisse aus Gesprächen von Collecta mit Unternehmen
Eine der größten Herausforderungen bei der Vorbereitung auf digitale Produktpässe ist nicht unbedingt, zu verstehen, was ein QR-Code leistet.
Es geht darum zu verstehen, woher die erforderlichen Produktinformationen kommen, wer sie kontrolliert und wie sie dauerhaft richtig bleiben.
In den Gesprächen von Collecta mit Unternehmen, die sich auf die Batteriepasspflicht vorbereiten, fallen zwei wiederkehrende Unsicherheiten auf.
Herausforderung 1: Informationen einholen, die Unternehmen bisher nie anfragen mussten
Viele Unternehmen führen bereits technische Dokumentation, Fertigungsunterlagen und Produktdaten.
Die kommenden Passanforderungen können jedoch Informationsbedarfe schaffen, die über die bestehenden internen Prozesse hinausgehen.
Manche Informationen liegen bei Rohstofflieferanten, Subunternehmern oder anderen Dritten.
Unternehmen mussten solche Informationen bisher womöglich nicht strukturiert und wiederholbar anfragen.
Daraus ergeben sich praktische Fragen:
- Welcher Lieferant verfügt über die erforderlichen Informationen?
- Wie sollte das Unternehmen sie anfragen?
- Wer ist dafür zuständig, die Antwort zu prüfen?
- Was passiert, wenn Informationen fehlen?
- Wie lassen sich Lieferanteninformationen mit dem jeweiligen Produkt oder Modell verknüpfen?
Das Problem ist nicht unbedingt, dass die Informationen nicht existieren.
Das Problem ist, dass das Unternehmen womöglich noch keinen Prozess hat, um sie einzuholen und zu verwalten.
Ein DPP-Projekt kann deshalb Abhängigkeiten im Datenmanagement offenlegen, die bisher außerhalb des gewohnten Tagesgeschäfts lagen.
Herausforderung 2: Verstehen, wann Produktdaten aktualisiert werden müssen
Eine zweite Unsicherheit betrifft das Verhältnis von Fertigung, Verkauf und laufender Passpflege.
Nehmen wir ein Unternehmen, das eine Produktcharge in einem Produktionszeitraum fertigt, sie aber erst in den folgenden zwölf Monaten vertreibt oder verkauft.
Das Unternehmen weiß vielleicht, wie es seine Fertigungsunterlagen pflegt.
Ein digitaler Pass wirft aber zusätzliche Fragen auf:
Muss der Pass jeden Monat aktualisiert werden? Nach jedem Verkauf? Immer wenn sich ein Lieferant ändert? Oder nur, wenn sich bestimmte Informationen ändern?
Es gibt kein EU-weites monatliches oder jährliches Aktualisierungsintervall, das für jeden digitalen Produktpass gilt.
Die geltenden Rechtsvorschriften legen fest, welche Informationen erforderlich sind, wer zuständig ist und welche Aktualisierungspflichten bestehen.
So verlangt die ESPR beispielsweise, dass Passinformationen richtig, vollständig und aktuell sind, während die produktspezifischen Vorschriften bestimmen, welche Akteure welche Informationen aktualisieren dürfen.
Bei Batteriepässen können die Anforderungen Informationen umfassen, die sich im Lebenszyklus einer einzelnen Batterie entwickeln.
Deshalb ist es wichtig, zu unterscheiden zwischen:
- Statischen Informationen: Daten, die gültig bleiben, solange sich das zugrunde liegende Produkt oder die Dokumentation nicht ändert.
- Produktionsspezifischen Informationen: Daten zu einer Fertigungscharge oder einem einzelnen Artikel.
- Lebenszyklusinformationen: Geltende Informationen, die sich nach der Produktion oder dem Inverkehrbringen ändern können.
Ein neuer Verkauf bedeutet nicht automatisch, dass jedes vorhandene Datenfeld neu geschrieben werden muss.
Ebenso heißt der Abschluss der Fertigung nicht, dass der Pass für den Rest seines Bestehens zwingend unverändert bleiben kann.
Welcher Prozess angemessen ist, hängt von den rechtlichen Anforderungen und den betroffenen Daten ab.
Die praktische Lehre: Bauen Sie einen Datenprozess auf, nicht nur eine Passseite
Diese Herausforderungen verweisen auf einen wichtigen operativen Punkt.
Die Bereitschaft für den digitalen Produktpass ist zugleich eine Bereitschaft im Datenmanagement.
Bevor Unternehmen eine Software auswählen, sollten sie verstehen, welche Informationen sie brauchen, woher diese stammen, wie sie validiert werden und was eine Aktualisierung auslösen kann.
Für Unternehmen, die ihre Produkte bisher chargenweise fertigen und über längere Zeiträume verkaufen, kann dies ein anderes Vorgehen beim Produktinformationsmanagement erfordern.
Statt Informationen als ein Dokument zu behandeln, das während der Produktion fertiggestellt wird, müssen sie diese möglicherweise als strukturierten Datensatz mit klar definierten Zuständigkeiten führen.
Diese Beobachtung beruht auf den praktischen Fragen aus den Kundengesprächen von Collecta und nicht auf einer quantifizierten, branchenweiten Umfrage.
Wie können sich Unternehmen auf die DPP-Anforderungen vorbereiten?
Die Vorbereitung auf den DPP erfordert nicht zwingend sofort eine umfassende IT-Transformation.
Eine strukturierte Bestandsaufnahme ist oft der nützlichere Einstieg.
1. Die anwendbaren Rechtsvorschriften ermitteln
Stellen Sie fest, welche Ihrer Produkte bereits DPP-Anforderungen unterliegen und welche von künftigen Vorschriften betroffen sein könnten.
Unterscheiden Sie bestätigte Verpflichtungen von indikativen Regulierungsplänen.
2. Ein Inventar der Produktdaten erstellen
Ermitteln Sie, welche Informationen Ihr Unternehmen bereits führt und wo sie gespeichert sind.
Dazu können ERP-Systeme, Tabellen, technische Dokumentation, Fertigungssysteme und Lieferantenunterlagen gehören.
3. Abhängigkeiten von Lieferanten abbilden
Ermitteln Sie, welche Informationen bei externen Lieferanten oder Subunternehmern liegen.
Legen Sie fest, wer sie anfragt, prüft und die Beziehung zum Datenlieferanten pflegt.
4. Datenverantwortung und Auslöser für Aktualisierungen festlegen
Klären Sie für jedes erforderliche Informationsfeld:
- Wer liefert die Daten?
- Wer validiert sie?
- Wer ist für die Aktualisierung zuständig?
- Welche Änderungen sollen eine Prüfung oder Aktualisierung auslösen?
- Welche Pässe oder Produktdatensätze können betroffen sein?
Regelmäßige interne Prüfungen können eine gute Governance unterstützen, sie sollten aber nicht mit einer allgemein vorgeschriebenen gesetzlichen Aktualisierungsfrequenz verwechselt werden.
5. Mit einem repräsentativen Produkt beginnen
Wählen Sie ein Produktmodell und testen Sie den gesamten Informationsprozess.
Erkennen Sie fehlende Daten, Abhängigkeiten von Lieferanten, Zugriffsanforderungen und mögliche Änderungen im Lebenszyklus.
Ein fokussierter Pilot kann weitergehende Umsetzungsentscheidungen besser fundieren und überschaubarer machen.
Sie bereiten sich auf den EU-Produktpass vor?
Digitale Produktpässe stellen neue Anforderungen daran, wie Unternehmen Produktinformationen erheben, strukturieren, teilen und pflegen.
Für viele Unternehmen besteht die erste Herausforderung nicht darin, einen QR-Code zu erzeugen.
Sie besteht darin, Informationen aus internen Systemen, von Lieferanten und aus dem Produktlebenszyklus zusammenzuführen.
Collecta DPP hilft Unternehmen, Batterieinformationen zu strukturieren, bei den erforderlichen Daten zusammenzuarbeiten und digitale Batteriepässe zu verwalten.
Für Batteriehersteller und Importeure, die sich auf die Anforderungen ab Februar 2027 vorbereiten, ist ein verlässlicher Datenmanagement-Prozess ein wichtiger erster Schritt.
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Offizielle Quellen und weiterführende Literatur
- Europäische Kommission — Digitaler Produktpass — Rahmen, Regulierungszeitplan und Informationen zum Register.
- Verordnung (EU) 2024/1781 — Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte — insbesondere die Artikel 9–12 und Anhang III.
- Verordnung (EU) 2023/1542 — Batterien und Altbatterien — insbesondere die Artikel 77–78 und Anhang XIII.
- Europäische Kommission — Häufig gestellte Fragen zum digitalen Produktpass — Produktumfang, ESPR-Arbeitsplan und geltende Zeitpläne.
- Europäische Kommission — Start des DPP-Registers — Ankündigung vom 20. Juli 2026.
- Collecta — Was ist ein Batteriepass? — Ausführliche Hinweise zum Batteriepass.
Hinweis: Dieser Leitfaden gibt allgemeine regulatorische Informationen und ist keine Rechtsberatung. Produktspezifische Pflichten müssen anhand der geltenden Rechtsvorschriften und der offiziellen Leitlinien beurteilt werden.
Frequently asked
Ist der digitale Produktpass in der EU verpflichtend?
Die DPP-Anforderungen werden für ausgewählte Produkte nach den geltenden EU-Rechtsvorschriften verpflichtend. Die ESPR schreibt nicht sofort für jedes Produkt einen DPP vor. Die konkreten Pflichten hängen von den jeweiligen Produktvorschriften ab.
Braucht bis 2027 jedes Produkt einen DPP?
Nein. Für die betreffenden EV-, LMT- und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh steht der Geltungsbeginn des Batteriepasses am 18. Februar 2027 fest. Für andere Produktgruppen gelten andere Zeitpläne.
Ist ein digitaler Produktpass nur ein QR-Code?
Nein. Ein QR-Code kann den Zugang zu einem DPP ermöglichen, der Pass selbst sind aber die strukturierten digitalen Informationen und die Infrastruktur hinter diesem Zugangspunkt.
Kann ein digitaler Produktpass eingeschränkt zugängliche Informationen enthalten?
Ja. Die geltenden produktspezifischen Rechtsvorschriften können unterschiedliche Zugriffsrechte für Verbraucher, Behörden und andere Beteiligte festlegen. Nicht jedes Datenfeld muss öffentlich zugänglich sein.
Wie oft muss ein digitaler Produktpass aktualisiert werden?
Es gibt kein einheitliches monatliches oder jährliches Aktualisierungsintervall für alle DPPs. Die geltenden Rechtsvorschriften legen die jeweiligen Pflichten fest. Unternehmen sollten klären, welche Informationen aktuell bleiben müssen, welche Ereignisse Aktualisierungen erfordern können und wer dafür zuständig ist.
Brauchen Unternehmen Informationen von Lieferanten?
Möglicherweise. Die erforderlichen Informationen können von Lieferanten, Subunternehmern oder anderen Dritten stammen. Unternehmen sollten solche Abhängigkeiten früh erkennen und geeignete Prozesse für Erhebung und Validierung aufbauen.
Können auch Hersteller außerhalb der EU betroffen sein?
Ja. Auch außerhalb der EU gefertigte Produkte können den DPP-Anforderungen unterliegen, wenn sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Das hängt von den geltenden Produktvorschriften und den vertraglichen Gestaltungen ab.