Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) belegt Einfuhren bestimmter CO2-intensiver Güter — Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff — mit einem CO2-Preis, um Verlagerungseffekte zu verhindern.
Einen Batteriepass verlangt er nicht. Die Verbindung liegt in den CO2-Fußabdruckdaten: Dieselbe Sorgfalt, die CBAM für graue Emissionen fordert, fordert der Batteriepass für die CO2-Fußabdruckerklärung der Batterie.