DPP-Normen

Harmonisierte DPP-Normen: EN 18216 bis EN 18223

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission (Amtsblatt, 15. Juli 2026) zitiert sechs harmonisierte Normen für digitale Produktpässe. Bei einem Pass, der ihnen entspricht, wird die Konformität mit den Artikeln 10 und 11 der ESPR vermutet.

Last updated 30 July 2026

Ein digitaler Produktpass muss EU-weit technisch interoperabel sein. Deshalb hat die Kommission CEN, CENELEC und ETSI — über das gemeinsame technische Komitee JTC 24 — mit der Erarbeitung von Normen beauftragt. Die ersten Fundstellen wurden im Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission zitiert, veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Juli 2026.

Die sechs Normen

NormWas sie abdeckt
EN 18216:2026Datenaustauschprotokolle
EN 18219:2026Eindeutige Kennungen
EN 18220:2026Datenträger — der QR-Code oder Gleichwertiges am Produkt
EN 18221:2026Datenspeicherung, Archivierung und Beständigkeit
EN 18222:2026APIs für Lebenszyklusverwaltung und Auffindbarkeit von Pässen
EN 18223:2026Systeminteroperabilität

Was die Konformitätsvermutung bedeutet

Die Übereinstimmung mit einer zitierten harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden rechtlichen Anforderungen — hier den Artikeln 10 und 11 der ESPR. Sie ist nicht der einzige Weg zur Konformität, aber der Weg, auf dem Sie Ihre Position nicht begründen müssen: Ein nach diesen Normen gebauter Pass gilt als anforderungskonform.

Was noch nicht abgedeckt ist

Die Kommission beschreibt acht Normungsbereiche für den DPP, sechs sind zitiert. Die Verwaltung von Zugriffsrechten samt Informationssicherheit und Datenschutz sowie die Datenverarbeitung mit Authentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität sind noch von keiner zitierten harmonisierten Norm abgedeckt — und der Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsrechten nach der Batterieverordnung ist noch in Vorbereitung. Begegnen Sie jeder Behauptung normkonformer Zugriffssteuerung mit Skepsis, auch der Ihres Anbieters.

Frequently asked

Muss ich EN 18216 bis EN 18223 befolgen?

Sie müssen nicht, doch die Übereinstimmung mit ihnen begründet die Vermutung der Konformität mit den Artikeln 10 und 11 der ESPR. Jeder andere Weg bedeutet, die Gleichwertigkeit selbst nachzuweisen — langsamer und riskanter.

Sind die Zugriffsrechte für Batteriedaten normiert?

Noch nicht. Die Verwaltung von Zugriffsrechten ist einer der beiden Normungsbereiche, die von den im Juli 2026 zitierten Normen nicht abgedeckt sind, und der Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsrechten nach der Batterieverordnung ist noch in Vorbereitung. Zugriffsebenen auf Feldebene sollten als beste gegenwärtige Auslegung gelten, nicht als feststehende Spezifikation.

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