DPP-Register-Verordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778: die Regeln des DPP-Registers

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission wurde am 16. Juli 2026 erlassen und trat am 6. August 2026 in Kraft. Sie legt die Betriebsregeln des zentralen DPP-Registers fest, das am 20. Juli 2026 live ging: wer registrieren darf, über welche Schnittstellen, was bei der Einreichung validiert wird und was das Register speichert.

Last updated 30 July 2026

Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) hat das DPP-Register in Artikel 13 geschaffen, seinen Betrieb aber einem Durchführungsrechtsakt überlassen. Dieser Akt ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission, erlassen am 16. Juli 2026, im Amtsblatt veröffentlicht am 17. Juli und in Kraft seit dem 6. August 2026. Das Register selbst ging am 20. Juli 2026 in Betrieb, zusammen mit einer separaten Testumgebung, einem Benutzerhandbuch und einem Helpdesk.

Was das Register ist — und was nicht

Das Register ist ein Index, keine Datenbank Ihrer Produktdaten. Es erfasst die eindeutige Kennung, den Warencode, einen Verweis auf den Dienstleister für digitale Produktpässe und Angaben zum Registrierenden. Die Passdaten selbst bleiben bei Ihnen oder bei einem Dienstleister in Ihrem Auftrag gehostet, und das Register führt nur formale Prüfungen durch — Pflichtfelder und strukturelle Konformität. Ob Ihre Daten zutreffen, prüft es nicht.

Zwei Zugangswege

Artikel 3 gibt dem Register sowohl eine Website mit gesicherter Benutzeroberfläche als auch eine API zur Registrierung von Pässen und zum Rückerhalt von Informationen. Artikel 8 Absatz 6 lässt beide Wege zu. Der Zugang erfolgt über EU Login, und nur ein verifizierter Wirtschaftsakteur darf registrieren.

Verifizierter Wirtschaftsakteur werden

Artikel 4 verlangt den Identitätsnachweis mit einem qualifizierten elektronischen Siegel nach eIDAS (für juristische Personen) oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (für natürliche Personen als Einzelunternehmer), durch Gegenzeichnung einer von der Kommission gesiegelten Erklärung. Das erledigt Ihr eigenes Unternehmen — ein Dienstleister kann es nicht für Sie tun.

Der verifizierte Status ist nicht dauerhaft. Nach Artikel 4 Absatz 4 endet er, wenn Ihre elektronischen Identifizierungsmittel ablaufen, spätestens jedoch nach drei Jahren. Ist er erloschen, können Sie weder neue Pässe registrieren noch bestehende Daten ändern, bis Sie die Verifizierung wiederholen.

Was bei der Registrierung geprüft wird

  • Semantische Konformität der Passdaten mit den veröffentlichten Datenmodellen.
  • Kohärenz der Pflichtdaten für die Produktgruppe.
  • Die Granularitätsstufe — Modell, Charge oder Artikel. Für Batterien ist die vereinbarte Stufe der einzelne Artikel.
  • Die Gültigkeit des Warencodes.
  • Der Link zur Sicherungskopie bei einem Dienstleister für digitale Produktpässe.

Registrierungsnachweis

Nach Artikel 9 können Sie einen Registrierungsnachweis als sicheres elektronisches Dokument anfordern, das die eindeutige Produktkennung, den Warencode, die Identität des verantwortlichen Akteurs, Datum und Uhrzeit mit einem elektronischen Zeitstempel der Kommission sowie einen Hash der registrierten Passfassung enthält — abgesichert durch ein qualifiziertes elektronisches Siegel. Er bleibt ab Erstellung 90 Kalendertage verfügbar; man fordert ihn also bei Bedarf an, statt ihn einmalig abzulegen.

Wie lange die Registrierung gilt

Soweit das Unionsrecht keinen anderen Zeitraum vorsieht, löscht das Register die Registrierungsdaten nach Artikel 10 Absatz 3 automatisch 10 Jahre nach der Registrierung. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 18. Februar 2027 eine nationale Registerverwaltung benennen — dasselbe Datum, an dem der Batteriepass verpflichtend wird.

Können Batteriepässe heute registriert werden?

Noch nicht. Die Registrierung von Organisationen funktioniert bereits, doch das DPP Registry User Guide for Economic Operators (v1.0, 17. Juli 2026) stellt fest, dass die Registrierung von Batteriepässen derzeit nicht möglich ist, weil der semantische Katalog für die Produktgruppe Batterien noch nicht definiert wurde. Bereiten Sie die Daten jetzt vor; die Registrierung öffnet, sobald dieser Katalog veröffentlicht ist.

Frequently asked

Beweist die Registrierung im DPP-Register, dass mein Produkt konform ist?

Nein. Das Register führt nur formale Prüfungen durch — Pflichtfelder und strukturelle Konformität — und speichert keine Passinhalte. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bleibt beim Wirtschaftsakteur, der das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.

Kostet das Register etwas?

Für Wirtschaftsakteure, die Pässe registrieren, wird keine Gebühr erwartet, und der Zugang zum semantischen Repositorium und seinen APIs wird nach Artikel 12 Absatz 7 unentgeltlich bereitgestellt. Der Aufwand liegt in der Aufbereitung und Pflege der Daten, nicht im Zugang zum Register.

Kann ein Dienstleister Pässe in meinem Namen registrieren?

Ja, sofern Sie die erforderliche Bevollmächtigung und Zugriffsrechte erteilt haben — die Verantwortung für die Konformität bleibt jedoch vollständig bei Ihnen. Den Status als verifizierter Wirtschaftsakteur muss Ihr Unternehmen weiterhin selbst mit einem qualifizierten eIDAS-Siegel oder einer qualifizierten Signatur erlangen.

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