RED III

RED III: die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Neufassung)

RED III (Richtlinie (EU) 2023/2413) hebt das EU-Ziel für erneuerbare Energien an. Sie schreibt keinen Batteriepass vor, doch der von ihr getriebene Speicherausbau bringt Industriebatterien hervor, die einen benötigen.

Last updated 1 June 2026

Die neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) hebt das verbindliche EU-Ziel für erneuerbare Energien an und beschleunigt den Ausbau erneuerbarer Erzeugung samt der sie stützenden Speicher.

Für Batteriehersteller ist der Zusammenhang indirekt, aber real: Die von RED III geförderten Speicher im Netzmaßstab und hinter dem Zähler bestehen weitgehend aus Industriebatterien über 2 kWh — und die fallen unmittelbar unter die Passpflicht.

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