Importers

Batteriepass-Pflichten für Importeure

Ein Importeur, der Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist der Wirtschaftsakteur, der nach der Verordnung (EU) 2023/1542 für den digitalen Batteriepass verantwortlich ist.

Last updated 1 June 2026

Nach der Verordnung (EU) 2023/1542 liegt die Pflicht, einen digitalen Pass bereitzustellen, beim Wirtschaftsakteur, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Bei außerhalb der EU gefertigten Batterien ist das in der Regel der Importeur. „Inverkehrbringen“ bedeutet die erstmalige Bereitstellung in der Union — der Importeur kann also nicht davon ausgehen, dass ein ausländischer Hersteller die Pflicht bereits erfüllt hat.

Welche eingeführten Batterien einen Pass brauchen

Der Pass ist für die vier Kategorien aus Artikel 77 Absatz 1 erforderlich: EV-Batterien, LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und — nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften — die Batterien im Anwendungsbereich der Verordnung. Gerätebatterien fallen nicht unter die Passpflicht nach Artikel 77. Die Frist ist der 18. Februar 2027.

Eingeführte BatteriePasspflicht liegt bei
EV-Batterie eines Nicht-EU-HerstellersImporteur, der sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt
Eingeführte LMT-/E-Bike-BatterieImporteur
Eingeführte Industriebatterie über 2 kWhImporteur
Über einen EU-Bevollmächtigten verkaufte BatterieBevollmächtigter bzw. der in Verkehr bringende Akteur

In der Praxis muss ein Importeur die Anhang-XIII-Daten beim Hersteller einholen und anschließend je Batterie einen konformen Pass erzeugen und hosten — mit QR-Code auf jeder Batterie und den richtigen Zugriffsebenen. Importeure mit vielfältigen Produktlinien aus mehreren Quellen profitieren am meisten von automatisierter Self-Service-Ausstellung statt von Integrationsprojekten je Lieferant.

Importeure können konforme Pässe je Batterie selbst erzeugen und Lieferantendaten auf die Anhang-XIII-Struktur abbilden — ohne Integrationen zu bauen oder auf den Hersteller zu warten. Veröffentlichte Preise je Pass, 10 Jahre Aufbewahrung.

Frequently asked

Wenn mein Lieferant bereits einen Pass erstellt hat, brauche ich dann noch einen?

Die Pflicht liegt beim Akteur, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Als Importeur sind Sie dafür verantwortlich, dass für jede von Ihnen in Verkehr gebrachte Batterie ein konformer Pass existiert — auch wenn ein Lieferant Daten oder einen Teilpass liefert.

Löst die Einfuhr von Gerätebatterien die Passpflicht aus?

Nein. Gerätebatterien liegen außerhalb der Passpflicht nach Artikel 77. Der Pass gilt für EV-, LMT- und Industriebatterien (über 2 kWh).

Related in Industries

Explore related across the site

Get compliant

Create your first battery passport.

Self-serve, published pricing. Compliant by 18 February 2027.