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Batteriepass für Stapler- und Flurförderzeugbatterien

Traktionsbatterien für Stapler und Flurförderzeuge sind Industriebatterien über 2 kWh und benötigen ab dem 18. Februar 2027 nach der Verordnung (EU) 2023/1542 einen digitalen Pass je Batterie.

Last updated 1 June 2026

Traktionsbatterien für Stapler, Hubwagen, Schubmaststapler und andere Flurförderzeuge sind Industriebatterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Sie sind für den industriellen Einsatz ausgelegt und überschreiten regelmäßig 2 kWh, womit sie unter die ab dem 18. Februar 2027 geltende Passpflicht nach Artikel 77 Absatz 1 fallen.

Warum die 2-kWh-Schwelle fast immer erreicht wird

Die vollständigen Anforderungen zu Pass, CO2-Fußabdruck sowie Leistung und Haltbarkeit gelten für Industriebatterien mit mehr als 2 kWh. Traktionspacks für Stapler und Flurförderzeuge liegen typischerweise weit darüber und ziehen damit das komplette Passregime nach sich, nicht eine leichtere Behandlung. Blei-Säure- und Lithium-Traktionsbatterien sind gleichermaßen erfasst, sofern sie Industriedefinition und Kapazität erfüllen.

GerätTypische KapazitätPass
Gegengewichtsstapler> 2 kWhErforderlich ab 18. Feb. 2027
Schubmaststapler / Kommissionierer> 2 kWhErforderlich ab 18. Feb. 2027
Elektrohubwagen> 2 kWh (meist)Erforderlich ab 18. Feb. 2027
Kleine Flurförderzeugbatterie≤ 2 kWhAußerhalb des Passbereichs über 2 kWh

Artikel 77 Absatz 1 verlangt einen Pass je physischer Batterie. Eine Flotte identisch spezifizierter Staplerbatterien kann sich keinen Pass teilen — jedes Pack trägt seine eigene eindeutige Kennung nach Anhang VI Teil C und löst über den QR-Code auf seinen eigenen Pass auf. Für Flottenbetreiber und Batterielieferanten heißt das: Die Ausstellung muss aus Seriendaten heraus erfolgen statt von Hand.

Stellen Sie für jede Stapler- oder Flurförderzeug-Traktionsbatterie, die Sie in Verkehr bringen, einen konformen Pass je Batterie aus — QR-Code, eindeutige Kennung und Anhang-XIII-Zugriffsebenen übernehmen wir. Preise je Pass, 10 Jahre Aufbewahrung, Self-Service.

Frequently asked

Fallen Stapler-Traktionsbatterien unter die Passpflicht?

Ja. Es sind Industriebatterien, und sofern die Kapazität 2 kWh übersteigt — bei Traktionspacks der Regelfall —, unterliegen sie ab dem 18. Februar 2027 der Passpflicht nach Artikel 77 Absatz 1.

Kann ein Pass eine Flotte identischer Staplerbatterien abdecken?

Nein. Artikel 77 Absatz 1 verlangt einen Pass für jede einzelne Batterie. Jedes Pack braucht seine eigene eindeutige Kennung und seinen eigenen auflösbaren Pass, unabhängig von identischer Spezifikation.

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