Notstrombatterien für Telekommunikationsstandorte und unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), einschließlich Rechenzentrums- und Notstromversorgung kritischer Infrastruktur, sind Industriebatterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Sie sind für industrielle und stationäre Nutzung ausgelegt, und größere Anlagen überschreiten 2 kWh — womit sie ab dem 18. Februar 2027 unter die Passpflicht nach Artikel 77 Absatz 1 fallen.
Stationäre Notstromversorgung gilt als industriell
Die Verordnung behandelt Batterien für Energiespeicherung und stationäre Notstromversorgung als Industriebatterien, sodass USV- und Telekommunikationssysteme für Passzwecke neben anderen Industriebatterien stehen. Die Anforderungen zu CO2-Fußabdruck sowie Leistung und Haltbarkeit greifen wiederum oberhalb der 2-kWh-Schwelle, sodass größere Telekommunikations- und USV-Installationen den vollständigen Informationssatz nach Anhang XIII tragen.
| Notstromanwendung | Typische Kapazität | Pass |
|---|---|---|
| Rechenzentrums-USV | > 2 kWh | Erforderlich ab 18. Feb. 2027 |
| Telekommunikations-Notstrom | > 2 kWh | Erforderlich ab 18. Feb. 2027 |
| Gebäude-/Anlagen-USV | > 2 kWh | Erforderlich ab 18. Feb. 2027 |
| Kleine USV-Einheit | ≤ 2 kWh | Außerhalb des Passbereichs über 2 kWh |
Wie in allen Passkategorien verlangt Artikel 77 Absatz 1 Granularität je Batterie: ein Pass je physischer, in Verkehr gebrachter Batterie, mit eigener eindeutiger Kennung und eigenem QR-Code. Ein Telekommunikationsbestand oder ein Rechenzentrumssaal aus vielen einzelnen Batterieeinheiten kann sich keinen Pass teilen — jede in Verkehr gebrachte Einheit braucht einen eigenen.
Frequently asked
Sind USV- und Telekommunikations-Notstrombatterien Geräte- oder Industriebatterien?
Industriebatterien. Sie sind für industrielle und stationäre Notstromnutzung ausgelegt, sodass sie oberhalb von 2 kWh unter die Passpflicht nach Artikel 77 fallen und nicht unter das Gerätebatterieregime.
Braucht jeder Batteriestrang oder jedes Modul einen eigenen Pass?
Sie stellen einen Pass für jede Batterie aus, wie sie in Verkehr gebracht wird. Ist das einzelne Modul oder die einzelne Einheit die in Verkehr gebrachte Batterie, braucht jede eine eigene eindeutige Kennung und einen eigenen Pass; ein einziger Pass für den gesamten Standort ist nicht konform.