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Batteriepass für Telekommunikations- und USV-Notstrombatterien

Telekommunikations-Notstrom- sowie USV- und Rechenzentrumsbatterien sind Industriebatterien, die über 2 kWh ab dem 18. Februar 2027 nach der Verordnung (EU) 2023/1542 einen digitalen Pass je Batterie benötigen.

Last updated 1 June 2026

Notstrombatterien für Telekommunikationsstandorte und unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), einschließlich Rechenzentrums- und Notstromversorgung kritischer Infrastruktur, sind Industriebatterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Sie sind für industrielle und stationäre Nutzung ausgelegt, und größere Anlagen überschreiten 2 kWh — womit sie ab dem 18. Februar 2027 unter die Passpflicht nach Artikel 77 Absatz 1 fallen.

Stationäre Notstromversorgung gilt als industriell

Die Verordnung behandelt Batterien für Energiespeicherung und stationäre Notstromversorgung als Industriebatterien, sodass USV- und Telekommunikationssysteme für Passzwecke neben anderen Industriebatterien stehen. Die Anforderungen zu CO2-Fußabdruck sowie Leistung und Haltbarkeit greifen wiederum oberhalb der 2-kWh-Schwelle, sodass größere Telekommunikations- und USV-Installationen den vollständigen Informationssatz nach Anhang XIII tragen.

NotstromanwendungTypische KapazitätPass
Rechenzentrums-USV> 2 kWhErforderlich ab 18. Feb. 2027
Telekommunikations-Notstrom> 2 kWhErforderlich ab 18. Feb. 2027
Gebäude-/Anlagen-USV> 2 kWhErforderlich ab 18. Feb. 2027
Kleine USV-Einheit≤ 2 kWhAußerhalb des Passbereichs über 2 kWh

Wie in allen Passkategorien verlangt Artikel 77 Absatz 1 Granularität je Batterie: ein Pass je physischer, in Verkehr gebrachter Batterie, mit eigener eindeutiger Kennung und eigenem QR-Code. Ein Telekommunikationsbestand oder ein Rechenzentrumssaal aus vielen einzelnen Batterieeinheiten kann sich keinen Pass teilen — jede in Verkehr gebrachte Einheit braucht einen eigenen.

Erzeugen Sie für jede USV- oder Telekommunikations-Notstrombatterie, die Sie in Verkehr bringen, einen konformen Pass je Batterie — mit QR-Code, eindeutiger Kennung und beschränkten Anhang-XIII-Daten unter der richtigen Zugriffsebene. Preise je Pass, 10 Jahre Aufbewahrung, kein Integrationsprojekt.

Frequently asked

Sind USV- und Telekommunikations-Notstrombatterien Geräte- oder Industriebatterien?

Industriebatterien. Sie sind für industrielle und stationäre Notstromnutzung ausgelegt, sodass sie oberhalb von 2 kWh unter die Passpflicht nach Artikel 77 fallen und nicht unter das Gerätebatterieregime.

Braucht jeder Batteriestrang oder jedes Modul einen eigenen Pass?

Sie stellen einen Pass für jede Batterie aus, wie sie in Verkehr gebracht wird. Ist das einzelne Modul oder die einzelne Einheit die in Verkehr gebrachte Batterie, braucht jede eine eigene eindeutige Kennung und einen eigenen Pass; ein einziger Pass für den gesamten Standort ist nicht konform.

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Self-serve, published pricing. Compliant by 18 February 2027.