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Batteriepass-Pflichten für Händler

Ein Händler ist meist nicht der Akteur, der den Pass erstellt, muss nach der Verordnung (EU) 2023/1542 aber prüfen, dass einer Batterie ein digitaler Pass beigefügt ist, bevor er sie bereitstellt.

Last updated 1 June 2026

Ein Händler ist ein Wirtschaftsakteur in der Lieferkette, der weder Hersteller noch Importeur ist und eine Batterie auf dem Markt bereitstellt. Nach der Verordnung (EU) 2023/1542 liegt die Pflicht, den digitalen Pass zu erstellen, beim Akteur, der die Batterie in Verkehr bringt — typischerweise Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur —, nicht beim Händler. Der Händler hat jedoch eigene Sorgfaltspflichten: Er muss vor der Bereitstellung mit der gebotenen Sorgfalt im Hinblick auf die Verordnung handeln.

Prüfen, nicht erstellen

Ein Händler muss vor der Bereitstellung prüfen, dass einer von Artikel 77 Absatz 1 erfassten Batterie der erforderliche QR-Code und ein auflösbarer digitaler Pass beigefügt sind. Hält der Händler eine Batterie für nicht konform oder hat er Grund zu dieser Annahme — etwa weil der QR-Code fehlt oder der Pass nicht auflöst —, darf er die Batterie nicht bereitstellen, bis die Konformität hergestellt ist. Geht von einer Batterie ein Risiko aus, muss er Hersteller oder Importeur sowie die Marktüberwachungsbehörden informieren.

FragePosition des Händlers nach 2023/1542
Wer erstellt den Pass?Der in Verkehr bringende Akteur (Hersteller / Bevollmächtigter / Importeur), nicht der Händler
Was muss der Händler prüfen?Dass eine erfasste Batterie einen QR-Code und einen funktionierenden Pass trägt
Wenn der Pass fehlt?Die Batterie nicht bereitstellen, bis die Konformität hergestellt ist
Wenn ein Risiko erkannt wird?Hersteller / Importeur und die Behörden informieren
Ab wann gilt das?Ab 18. Februar 2027 für EV-, LMT- und Industriebatterien (über 2 kWh)

Eine Grenze sollte ein Händler nicht unbemerkt überschreiten: Bringt er eine Batterie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder verändert er eine bereits in Verkehr befindliche Batterie so, dass die Konformität berührt wird, gilt er als Hersteller und übernimmt dessen Pflichten — einschließlich der Erstellung des Passes. Der reine Weiterverkauf löst das nicht aus, Eigenmarken- und Umbaukonstellationen aber sehr wohl.

Für die Fälle, in denen ein Händler doch zum verantwortlichen Akteur wird — Eigenmarke oder veränderte Batterien —, stellt ein Self-Service-Generator einen konformen Pass je Batterie aus, samt QR-Code, eindeutiger Kennung und Zugriffsebenen nach Anhang XIII. Veröffentlichte Preise je Pass, 10 Jahre Aufbewahrung.

Frequently asked

Muss ein Händler den Batteriepass erzeugen?

In der Regel nein. Der Pass wird vom Akteur erstellt, der die Batterie in Verkehr bringt — meist Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur. Der Händler muss vor der Bereitstellung prüfen, dass einer erfassten Batterie ein funktionierender Pass und QR-Code beigefügt sind, und darf nicht konforme Batterien nicht weitergeben.

Wann wird ein Händler für den Pass verantwortlich?

Wenn er eine Batterie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder eine bereits in Verkehr befindliche Batterie so verändert, dass die Konformität berührt wird. In diesen Fällen gilt er nach der Verordnung (EU) 2023/1542 als Hersteller und übernimmt die Passpflicht.

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